Belgrad - Der in internationalen Ankommen vereinbarte besondere Schutz für Frauen in Kriegsgebieten existiert oftmals nur auf dem Papier. Frauen sind in Konfliktzonen mit Vergewaltigung, Missbrauch und sexueller Folter weiter extremen Formen der Gewalt ausgesetzt. ExpertInnen sind aber davon überzeugt, dass die Anerkennung von Vergewaltigung als Kriegsverbrechen ein Beitrag dazu ist, das Klima der Straflosigkeit in Kriegsgebieten zu beenden. Obwohl vielen Frauen lebenslang Narben in der Seele geschlagen werden, sind sie nach dem Ende der Kämpfe oftmals vergessene Opfer. Das Ausmaß der Vergewaltigungen und die Verantwortung dafür hat bei den Kriegen im früheren Jugoslawien zu heftigen Diskussionen auch im Ausland geführt. Die Zahl der Opfer lässt sich nicht genau beziffern. So sind im Bosnien-Krieg nach unterschiedlichen Angaben 10.000 bis 60.000 Frauen misshandelt worden. Im Kosovo schätzte die UNO-Agentur UNFPA, zwischen zwei und fünf Prozent der weiblichen Flüchtlinge seien Opfer einer Vergewaltigung geworden. Gegen Vergewaltigung als Mittel der Kriegsführung "Heutige Konflikte werden regelmäßig innerhalb eines Staates zwischen unterschiedlichen ethnischen oder politischen Gruppen gefochten, weniger über internationale Grenzen hinweg. Eine Besonderheit dieser Konflikte ist, dass die Zivilbevölkerung zunehmend eingeschlossen ist oder bewusst zum Ziel wird", schreibt das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (ICRC) zu seiner Informationskampagne "Frauen und Krieg". Frauen und Mädchen seien dabei aus sozialen und kulturellen Gründen anderer Gewalt ausgesetzt als Männer. Die internationalen Organisationen haben sich in den vergangenen Jahren verstärkt gegen Vergewaltigung als Mittel der Kriegführung eingesetzt. ExpertInnenkommissionen fordern, mehr Frauen in ranghohen Positionen bei Friedensmissionen, in der Verwaltung von Flüchtlingslagern und bei Friedensvermittlungen einzusetzen. Sie sollen Rechtsgrundlagen durchsetzen helfen, wie sie in der Genfer Konvention festgelegt sind: "Frauen werden besonders geschont; sie werden namentlich vor Vergewaltigung, Nötigung zur Prostitution und jeder anderen unzüchtigen Handlung geschützt. Urteile gegen bosnische Serben Drei bosnische Serben sind vom internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag wegen Vergewaltigung und Folter zu hohen Haftstrafen verurteilt. Der sogenannte Foca-Prozess, benannt nach dem Ort des Verbrechens in Bosnien-Herzegowina, wo 1992 Moslem-Frauen und Mädchen Opfer der Angeklagten gewesen waren, war das erste Verfahren, bei dem sexuelle Versklavung von einem internationalen Gericht als Straftatbestand anerkannt wurde. Mit den Urteilen wurden erstmals Vergewaltigungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet. Der 40-jährige D.K. wurde zu 28 Jahren Haft, der 39-jährige R.K. zu 20 Jahren und der ebenfalls 39-jährige Z.V. zu 12 Jahren verurteilt. Terrorregime Vor dem Haager Tribunal hat ferner die Berufungsverhandlung gegen den bosnischen Serben G.J. begonnen, der sich seinen Opfern im Bosnienkrieg als "der bosnische Adolf" vorzustellen pflegte. Wegen Ermordung von Moslems und besonders grausamer Behandlung von Gefangenen in seinem Gewahrsam im Jahr 1992 war er zur bisherigen Höchststrafe von 40 Jahren Haft verurteilt worden. Im Berufungsverfahren will die Anklage erreichen, dass der jetzt 32 Jahre alte Angeklagte erneut vor Gericht gestellt und auch wegen Beteiligung am Völkermord verurteilt wird. J. war in der ersten Instanz von diesem Vorwurf freigesprochen worden. Die Verteidigung beantragt ein geringeres Strafmaß. Schließlich habe sich J. zu Verbrechen bekannt und im Verfahren mit den Ermittlern zusammengearbeitet. (APA/AP/Reuters/dpa)