Wien - Heftige Kritik an der FPÖ, aber auch an der eigenen Partei übte am Freitag Abend Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) beim Wiener ÖAAB-Landestag. Von der Personalreform im Bundesheer hätten die Betroffenen erst aus der Zeitung erfahren, im Sozialressort gebe es bereits Disziplinarverfahren gegen mehrere Sektionschefs, so Finz, "und der ist noch stolz darauf, der Minister (Herbert Haupt, Anm.). Da müssen wir uns abgrenzen von so einer Entwicklung." Der von Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) vorgenommene Vergleich zwischen der österreichischen Pragmatisierung und dem abgeschafften Schweizer Beamtensystem sei nicht zulässig. Dort sei ein auf vier Jahre befristetes Kurzbeamtentum durch ein öffentliches Dienstrecht auf Lebenszeit ersetzt worden. Von einem Übergang auf privatrechtliche Dienstverträge könne keine Rede sein. Ein Ende der verfassungsrechtlich garantierten Pragmatisierung sei für ihn unvorstellbar, meinte Finz vor den Delegierten: "Ja sind wir denn in einem Rechtsstaat oder nicht." Wenn die FPÖ die Pragmatisierung abschaffen wolle, müsse sie sich dafür eine parlamentarische Mehrheit suchen. Zwar gelte es, das öffentliche Dienstrecht weiter zu entwickeln, allerdings im Dialog mit den Gewerkschaften. Er wünsche sich in dieser Frage jedenfalls mehr Antworten, so Finz: vom Koalitionspartner, "aber auch von einigen in der ÖVP-Riege". Die Pragmatisierung sei kein Selbstzweck, sondern ein Dienst am Bürger. Haupt-Büro weist Vorwürfe zurück Gerald Grosz, Sprecher von Sozialminister Hebert Haupt (F), wies die Aussagen von Finz, wonach es Disziplinarverfahren gegen mehrere Sektionschefs im Sozialressort gebe und sich der Minister damit auch brüste, "auf das Schärfste" zurück. Das sei eine missglückte Wortmeldung auf einer noch missglückteren Wahlkampfveranstaltung, so Grosz. Es laufe im Sozialministerium lediglich ein Disziplinarverfahren, und zwar jenes gegen die Sektionschefin für Jugendangelegenheiten, Veronika Holzer, dessen Existenz aber bereits seit längerem bekannt sei. Bei einer Subventionsvergabe durch die Betroffene soll eine Verwandte der Beamtin berücksichtigt worden sein.