Das Babynest wurde vor allem für Mädchen und junge Frauen geschaffen, die ungewollt schwanger werden und sich außerstande sehen, ein Kind (meist allein) großzuziehen. In Linz ist eine ähnliche Einrichtung ebenfalls bereits in Betrieb. In Salzburg soll demnächst eine weitere Babyklappe geschaffen werden. In allen anderen Bundesländern wird indes noch diskutiert.
Erst seit kurzem gibt es für anonym gebärende oder Babyklappen nutzende Frauen auch Straffreiheit. Der Nationalrat beschloss am 1. Februar 2001 auf Initiative von Justizminister Dieter Böhmdorfer die Streichung des Strafrechtsparagraphen 197, durch den das "Verlassen eines Unmündigen" (vulgo die Kindsweglegung) mit bis zu drei Jahren Haft geahndet wurde.
Legt eine Frau wie im Fall "Miriam" ihr ungewolltes Kind jedoch nicht in eine Babyklappe, kommt der Paragraph 82 StGB "Aussetzung" zur Anwendung. Dort heißt es unter anderem: "Wer das Leben eines anderen dadurch gefährdet, dass er ihn in eine hilflose Lage bringt und in dieser Lage im Stich lässt, ist mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen." (chr)