Wien - Die ISPA, die Vereinigung der österreichischen
Internet-Provider, wird die Telefongesellschaft UTA wegen deren Gratis-Internetangebot
"Internet for Free" nicht klagen. Dies wurde kürzlich in einer außerordentlichen
Generalversammlung der
ISPA
(Internet Service Providers Austria) mit knapper Stimmenmehrheit beschlossen. Einzelne
Provider dürften aber dennoch rechtliche Schritte nach dem Gesetz gegen den Unlauteren
Wettbewerb (UWG) überlegen, so die ISPA in einer Presseaussendung vom Donnerstag.
Zur Vorgeschichte: Die UTA bietet seit 1. Juli 1999 ihr Produkt "
UTA 1002 EasyInternet
" (beworben als "Internet for Free") an. Dabei wird Telefoniekunden der
UTA der Einstieg ins Internet ohne Grundgebühr und über den Online-Tarif der Telekom
Austria ermöglicht.
Ein Rechtsberater der ISPA wertete dies als "klare Zugabe, die als Koppelung an das
Telefonieprodukt angeboten wird und deshalb strafbar im Sinne des UWG ist". Kurt
Lüscher, Vertreter des Hauptaktionärs Swisscom im UTA-Vorstand, meinte, die kommende Konvergenz Festnetz-Telefonie,
Mobiltelefonie und Internet sei der Grund für die Internet-Offensive der UTA. "Das
Anbieten von Internet-Dienstleistungen ist überlebenswichtig für die UTA, wir greifen den
Trends mit vielleicht etwas radikaleren Mitteln vor", so Lüscher. Die UTA werde bereits im
September 1999 Adaptionen am Produkt vornehmen, das dann mit kostenpflichtigen
Komponenten und mit einem eigenen UTA-Onlinetarif versehen werde. "Ich verspreche
Ihnen persönlich, dass keine auch nur im entferntesten klagenswürdigen Punkte in
unserem Produkt enthalten sein werden", so Lüscher zu den ISPA-Mitgliedern und er
appellierte, von einer Klage abzusehen.
In der Diskussion der Internet-Provider traten die unterschiedlichen Interessen deutlich
zu Tage: Auf der einen Seite sollen möglichst geringe Eintrittsbarrieren für die schnelle
Verbreitung der Internet-Nutzung und für attraktive Rahmenbedingungen speziell für
Anbieter von Inhalten und Mehrwertdiensten sorgen. Andererseits sehen sich die
technischen Dienstleister durch die Gratis-Abgabe von Produkten mit zweifelsfrei hohem
technischen, personellen und finanziellen Aufwand in ihrer Existenz bedroht.
In einer geheimen Abstimmung wurde eine Klage der ISPA als Vertreterin ihrer Mitglieder
gegen die UTA schließlich denkbar knapp mit 27:23 Stimmen (bei 12 Stimmenthaltungen)
abgelehnt. Verschiedene Provider dürften aber dennoch, einzeln oder im Rahmen einer
Klägergruppe, gegen das Angebot der UTA vorgehen. (pte)