Nach dem dramatischen Kursverlust der T-Aktie hat eine Gruppe von Telekom-Aktionären in Bonn Strafanzeige gegen Konzernchef Ron Sommer und den Unternehmensvorstand eingereicht. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen betonte am Dienstag, es bestehe der Verdacht des Verstoßes gegen das Börsengesetz, des Kapitalanlagenbetruges und der Verschleierung der tatsächlichen Unternehmensverhältnisse. Falsche Angaben über das Immobilienvermögen Einiges spreche dafür, dass zumindest beim zweiten und dritten Börsengang keine wahrheitsgemäßen Angaben über das Immobilienvermögen gemacht worden seien. Im Mittelpunkt der Klage steht die erst vor wenigen Tagen vom Unternehmen angekündigte Herabsetzung der in der Bilanz verzeichneten Immobilienwerte um vier Milliarden Mark. Eine solch dramatische Wertveränderung müsse schon zuvor bekannt gewesen sein, glauben die Kläger. Der Vorwurf treffe besonders Konzernchef Ron Sommer, da er in der internen Aufgabenverteilung auch für die Revision zuständig sei. Pflichtmitteilungen hätten an der Börse erfolgen müssen Die Kläger vermuten, dass die Telekom schon seit geraumer Zeit über die Fehlbewertung der Immobilien informiert war, die notwendige Korrektur aber nicht rechtzeitig bekannt gab, um den dritten Börsengang oder die VoiceStream-Übernahme nicht zu gefährden. Deshalb müsse im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geprüft werden, wann die Bewertungen der Grundstücke vorgenommen worden seien, seit wann die Verantwortlichen der Deutschen Telekom AG über die tatsächlichen Werte der Grundstücke informiert gewesen seien und ob hier gegebenenfalls Pflichtmitteilungen hätten an der Börse erfolgen müssen. "Dabei ist hier auch von einer Strafbarkeit des Vorstandsvorsitzenden Ron Sommer auszugehen", heißt es in der Anzeige. Schadenersazt für erlittenen Kursverluste Die Rechtsanwälte Gieschen aus Harpstedt und Hans Wiebe aus Hannover vertreten nach eigenen Angaben bisher zehn Aktionäre, die teilweise mehr als 80.000 DM (40.903 Euro/562.842 S) durch ihre Investitionen in T-Aktien verloren. Falls sich die Vorwürfe bei den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigten, könnten die Mandanten auf Schadensersatz für die erlittenen Kursverluste klagen. Deutsche Telekom hüllt sich in Schweigen Die Rechtsanwälte wollen ihre Strafanzeige nicht nur in Bonn, sondern auch am Börsenplatz in Frankfurt am Main und bei den zuständigen Staatsanwaltschaften ihrer Mandanten einreichen, um eine genaue Prüfung sicher zu stellen. Von der Deutschen Telekom war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten. (APA/AP)