Wien - Kritik an der von der Regierung geplanten Meldegesetznovelle kommt von Seiten der SPÖ und der Caritas. SP-Sicherheitssprecher Rudolf Parnigoni befürchtete in einer Aussendung am Dienstag, dass die Gesetzesvorlage "den gläsernen Menschen" schaffe. Der Wiener Caritasdirektor Michael Landau spricht in seiner Aussendung zwar von einer "wichtigen sozialpolitischen Weichenstellung", befürchtet aber "unerwünschte Nebenwirkungen". Parnigoni kritisiert die "Schaffung einer Personenkennzahl für das zentrale Melderegister". Persönliche Daten würden dadurch "leicht verknüpfbar". Und der Sicherheitssprecher weiter: "Solange alles legal läuft, ist ja nichts dagegen einzuwenden, kritisch wird es aber, wenn der Missbrauch einsetzt, und da sind wir seit der Spitzelaffäre ja alle gebrannte Kinder!" Landau befürchtet, ähnlich wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAWO), dass der "Bezug der Sozialhilfe de facto an die Bedingung dieser Wartefrist von einem Monat geknüpft werden wird". Die Wartefrist solle deshalb ganz fallen gelassen werden. Die Gesetzesnovelle sieht eine Hauptwohnsitzbestätigung für Obdachlose vor. Diese wird aber nur ausgestellt, wenn die Betroffenen nachweisen können, dass sie seit mindestens einem Monat in der entsprechenden Gemeinde leben. Kontroversielle Debatte im Unterausschuss Eine kontroversielle Debatte gab es am Dienstag im Innenausschuss zur Änderung des Meldegesetzes und des Volkszählungsgesetzes. Die SPÖ forderte einen Unterausschuss. Peter Pilz von den Grünen interessierte sich für die rechtlichen Konsequenzen, wenn das Religionsbekenntnis nicht angegeben wird. Die Vorlage erhielt die Zustimmung der Regierungsparteien FPÖ und ÖVP, so die Parlamentskorrespondenz. Die SPÖ forderte eine Trennung von Volkszählung und Meldewesen sowie eine Verschiebung der für Mai vorgesehenen Volkszählung. Die Öffentlichkeit solle über die beabsichtigte Verwendung der Daten aufgeklärt werden. Die SPÖ befürchtet, dass die Volkszählungsdaten auch für das Meldewesen verwendet werden. SP-Sicherheitssprecher Parnigoni forderte deshalb die Einsetzung eines Unterausschusses. Die Regierungsparteien lehnten das aber ab. Das Religionsbekenntnis werde nicht in das Zentrale Melderegister aufgenommen, hieß es auf Anfrage des Grün-Abgeordneten Pilz von Seiten des Innenministeriums. Das Nichtausfüllen dieser Rubrik sei deshalb auch nicht strafbar. Innenminister Ernst Strasser (V) wies darauf hin, dass die Vorlage in Zusammenarbeit mit dem Datenschutzrat erarbeitet worden sei. Die Behörde könne nach wie vor nicht den Lebensmittelpunkt beeinflussen und auch Transparenz und Rechtssicherheit seien gegeben. (APA)