Brüssel/Zürich - Gegen die Beteiligung des belgischen Staates an der Sanierung von Sabena prüft die Konkurrenz rechtliche Schritte. Untersuchen will den Deal auch die EU-Kommission. Die SAirGroup sieht indes die Sanierung nicht gefährdet. British Airways, die deutsche Lufthansa, die skandinavische SAS und die niederländische KLM wollten an die EU-Kommission gelangen, berichtete die britische Wirtschaftszeitung "Financial Times" am Montag. Grund ist der Beitrag des belgischen Staats von 100 Mill. Euro (1,376 Mrd. S) zur Sanierung der maroden Fluggesellschaft Sabena. Die SAirGroup trägt zur Rekapitalisierung von insgesamt 250 Mill. Euro 150 Mill. Euro bei. SAir hält 49,5 Prozent am belgischen Flugunternehmen. Die SAirGroup wertet das Vorgehen der Konkurrenz als normal. Überall, wo eine unzulässige staatliche Unterstützung vermutet werde, komme es zu solchen Klagen, sagte am Dienstag ein SAir- Sprecher als Reaktion auf den Bericht der "Financial Times". Dieser Schritt sei nicht unüblich. Brüssel prüft Die Beteiligung des belgischen Staats untersuchen will nun auch die EU-Kommission. Wie im Falle anderer Fluggesellschaften werde geprüft, ob die Rekapitalisierung von Sabena im Einklang mit den EU- Regeln über Staatshilfen in der Zivilluftfahrt von 1994 stehe, hielt die Kommission am Dienstag in Brüssel fest. Das Ergebnis soll so rasch als möglich vorliegen. Ein Kommissionssprecher konnte allerdings noch kein genaues Datum angeben. Vorderhand haben die Brüsseler Wettbewerbshüter aber den belgischen Behörden nahegelegt, das Vorhaben bei der Kommission anzumelden. Dauer offen Eine Frist für die Anmeldung ist nicht vorgeschrieben. Ist sie aber einmal erfolgt, dauert die Prüfung maximal zwei Monate. Werden jedoch Klagen eingereicht, steht keine Frist mehr zur Verfügung. Darum und wegen der Rechtssicherheit sei die Anmeldung auch im Interesse der Sabena-Aktionäre, hieß es im Umfeld der Kommission. Die Brüsseler Behörde prüft, wie schon früher angekündigt, ob sich der belgische Staat bei der Sabena-Sanierung "wie irgendein privater Investor verhält". In diesem Falle läge keine verbotene Staatshilfe vor. Den letzten Staatsbeitrag an Sabena von 1991 hatte Brüssel unter der Bedingung abgesegnet, dass keine neuen Hilfen mehr erfolgen. (APA/sda)