Wien - Jungunternehmer werden bei der Gründung eines Betriebes künftig keine Eintragungsgebühr in die Wirtschaftskammer (WK) mehr leisten müssen. Aufgrund eines gemeinsamen Initiativantrages von ÖVP, FPÖ und SPÖ empfahl der Wirtschaftsausschuss im Parlament unter dem Vorsitz seines Obmannes Günter Puttinger und in Anwesenheit von Staatssekretärin Mares Rossmann heute eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes wonach die Eintragungsgebühr für die Mitgliedschaft in den Wirtschaftskammern abgeschafft wird. Diese Gebühr beträgt derzeit für juristische Personen bis zu 10.000 S (727 Euro), für physische Personen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften bis zu 5.000 S.
In der Debatte bekannten sich Vertreter aller Fraktionen unisono zu diesem positiven Signal in Richtung Jungunternehmer, für die nun nicht mehr ein Erlagschein im Vordergrund stehen werde, wenn sie erstmals Kontakt mit ihrer Interessenvertretung aufnehmen. Die Änderung sei jedenfalls ein erster Schritt auf dem Weg zu einer umfassenden Reform der Wirtschaftskammern, hieß es.
VP-Abgeordneter und WKÖ-Generalsekretär Reinhold Mitterlehner bezifferte die Gesamtentlastung der Unternehmensgründer mit rund 180 Mill. S und wies darauf hin, dass es einigen Fachgruppen nicht leicht fallen werde, mitten im Wirtschaftsjahr auf Einnahmen zu verzichten. Daher sollten von Seiten der Bundesregierung alle Möglichkeiten genützt werden, die Wirtschaft von Kosten zu entlasten. Mitterlehner nannte beispielhaft das GesmbH-Gesetz und die Publikationsverpflichtung in der Wiener Zeitung. (APA)