Straßburg/Wien - Österreich hat am Mittwoch ein Zusatzprotokoll zur Europäischen Konvention unterzeichnet, das die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den Gebietskörperschaften der Mitgliedsländer des Europarats vorsieht. Dies gab der Europarat in einer Aussendung bekannt. Das Protokoll wurde erstellt, um rechtliche, verwaltungsmäßige und politische Hindernisse in diesem Bereich zu beseitigen. Durch das Zusatzprotokoll werde die grenzüberschreitende Zusammenarbeit österreichischer Bundesländer durch die Beseitigung einiger noch immer bestehender rechtlicher Hindernisse erleichtert und entscheidend gefördert, teilte das Außenministerium in einer Aussendung mit. Bei der Anwendung des Madrider Rahmenübereinkommens habe sich bisher das Problem gestellt, dass die von den regionalen und lokalen Behörden getroffenen Maßnahmen in den jeweiligen Staaten keine Rechtsgültigkeit besitzen. "Österreich misst der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften generell große Bedeutung bei. Von ganz besonderer aktueller Bedeutung ist das Zusatzprotokoll aber für die Zusammenarbeit zwischen Tirol, Südtirol und Trentino im Rahmen der sogenannten Europaregion Tirol (Euregio)", teilte Außenministerin Benita Ferrero-Waldner mit. Durch das Zusatzprotokoll erhalten die betroffenen Gebietskörperschaften das Recht, entsprechende Vereinbarungen zu schließen sowie zur Umsetzung der Projekte entsprechende Einrichtungen zu schaffen. So werde für Euregio in weiterer Folge die Errichtung eines Sekretariats in Bozen ins Auge gefasst, betonte das Außenministerium. Mit der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls trägt Österreich einem seit längerem vorgebrachten Anliegen Tirols und Südtirols Rechnung. Italien hat die Unterzeichnung vor einigen Wochen vorgenommen, sodass einem Inkrafttreten des Rechtsinstruments nach Ratifikation in beiden Staaten nichts mehr im Wege steht. Als Rahmenregelung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von lokalen und regionalen Körperschaften sollen die Konvention und das Zusatzprotokoll laut Aussendung des Europarats vor allem dazu dienen, den neuen Mitgliedsländern des Europarats bei der Reform ihrer Regierungssysteme zu helfen. Dieses Protokoll ist in Frankreich, Deutschland, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, der Slowakei, Schweden und der Schweiz bereits in Kraft getreten. Unterzeichnet wurde es von Albanien, Belgien, Island, Italien, Portugal, Rumänien, Slowenien und nun auch Österreich. (APA)