Mensch
Warnung vor "Noni"
Der angebliche Wundersaft enthält einen ebenso angeblichen Wirkstoff, der weder Biochemikern noch Pharmakologen bekannt ist
Wien - Der Verein für Konsumenteninformation
(VKI) warnt vor Säften und Pillen, die unter der
Bezeichnung "Noni" vor allem über Direktvertriebe und Internetseiten sowie
Versandhandel, aber auch in Naturkostläden und sogar in Apotheken
verkauft werden. "Die massiv beworbene heilende oder lindernde Wirkung der
Noni-Produkte ist wissenschaftlich nicht belegt", so Angela Mörixbauer zu
pressetext.austria.
Die deutsche Internet-Seite, über die der Verkauf abgewickelt wurde, ist
nicht mehr vorhanden. Statt dessen befindet sich unter der Internetadresse
eine Presseausssendung des
Bundesinstituts für gesundheitlichen
Verbraucherschutz und Veterinärmedizin
(BgVV), die
sich auf ein Verkaufsverbot von Noni-Säften in Deutschland bezieht.
Laut Angaben so genannter "Berater" von Direktvertrieben soll Noni unter
anderem eine antiallergische, antidepressive sowie antidiabetische Wirkung
besitzen. Zudem könne der Pflanzensaft zur Behandlung von Krebs, Arthritis,
Nierenerkrankungen und Schlaganfällen eingesetzt werden. "Das
Lebensmittelgesetz verbietet allerdings die Werbung mit Angaben zur
Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten", erklärte Mörixbauer.
Außerdem sei laut österreichischer Gewerbeordnung für Verzehrprodukte
sowohl der Direktvertrieb als auch der Versandhandel untersagt.
Wenn ich nur wüsst, was drinnen ist ...
Werbebehauptungen führen die Wirkung auf den Wirkstoff "Proxeronin"
zurück, der weder Biochemikern noch Pharmakologen bekannt ist und in
keiner einschlägigen Datenbank gefunden werden konnte. Es gebe zwar
Studien, die auf mögliche gesundheitliche Wirkungen von Inhaltsstoffen
verschiedener Morinda-Arten hinweisen, mit Noni hätten diese
Untersuchungen allerdings wenig zu tun. "Meist wurden andere
Morinda-Arten untersucht. Oft handelte es sich dabei um Wurzel- oder
Blattextrakte, nicht jedoch um den Saft der tropischen Frucht Morinda
citrifolia", erläuterte die VKI-Expertin. Und schließlich lägen lediglich Studien
an Zellkulturen oder Tierversuche vor. Humanstudien, die eine Wirkung auf
den Menschen belegen könnten, seien nicht bekannt.
In der Europäischen Union fällt der Noni-Saft in die Gruppe der "neuartigen
Lebensmittel". Darunter verstehen sich Produkte, die in der EU vor
Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung (Mai 1997) noch nicht in
nennenswertem Umfang im Verkehr waren. Solche Lebensmittel müssen ein
Zulassungsverfahren durchlaufen, in dessen Rahmen die gesundheitliche
Unbedenklichkeit untersucht wird. Zurzeit ist ein derartiges Verfahren zur
Zulassung eines Noni-Saft-Produktes im Laufen. "Erst im Fall eines positiven
Abschlusses des Zulassungsprozesses ist der Verkauf dieser Produkte
erlaubt. Aus diesem Grund ist Noni in der gesamten EU nicht verkehrsfähig",
resümierte Mörixbauer. Über den US-Vertreiber
Morinda
ist Noni allerdings nach wie vor
erhältlich. (pte)