Wien - Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) warnt vor Säften und Pillen, die unter der Bezeichnung "Noni" vor allem über Direktvertriebe und Internetseiten sowie Versandhandel, aber auch in Naturkostläden und sogar in Apotheken verkauft werden. "Die massiv beworbene heilende oder lindernde Wirkung der Noni-Produkte ist wissenschaftlich nicht belegt", so Angela Mörixbauer zu pressetext.austria. Die deutsche Internet-Seite, über die der Verkauf abgewickelt wurde, ist nicht mehr vorhanden. Statt dessen befindet sich unter der Internetadresse eine Presseausssendung des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV), die sich auf ein Verkaufsverbot von Noni-Säften in Deutschland bezieht. Laut Angaben so genannter "Berater" von Direktvertrieben soll Noni unter anderem eine antiallergische, antidepressive sowie antidiabetische Wirkung besitzen. Zudem könne der Pflanzensaft zur Behandlung von Krebs, Arthritis, Nierenerkrankungen und Schlaganfällen eingesetzt werden. "Das Lebensmittelgesetz verbietet allerdings die Werbung mit Angaben zur Verhütung, Linderung oder Heilung von Krankheiten", erklärte Mörixbauer. Außerdem sei laut österreichischer Gewerbeordnung für Verzehrprodukte sowohl der Direktvertrieb als auch der Versandhandel untersagt. Wenn ich nur wüsst, was drinnen ist ... Werbebehauptungen führen die Wirkung auf den Wirkstoff "Proxeronin" zurück, der weder Biochemikern noch Pharmakologen bekannt ist und in keiner einschlägigen Datenbank gefunden werden konnte. Es gebe zwar Studien, die auf mögliche gesundheitliche Wirkungen von Inhaltsstoffen verschiedener Morinda-Arten hinweisen, mit Noni hätten diese Untersuchungen allerdings wenig zu tun. "Meist wurden andere Morinda-Arten untersucht. Oft handelte es sich dabei um Wurzel- oder Blattextrakte, nicht jedoch um den Saft der tropischen Frucht Morinda citrifolia", erläuterte die VKI-Expertin. Und schließlich lägen lediglich Studien an Zellkulturen oder Tierversuche vor. Humanstudien, die eine Wirkung auf den Menschen belegen könnten, seien nicht bekannt. In der Europäischen Union fällt der Noni-Saft in die Gruppe der "neuartigen Lebensmittel". Darunter verstehen sich Produkte, die in der EU vor Inkrafttreten der Novel-Food-Verordnung (Mai 1997) noch nicht in nennenswertem Umfang im Verkehr waren. Solche Lebensmittel müssen ein Zulassungsverfahren durchlaufen, in dessen Rahmen die gesundheitliche Unbedenklichkeit untersucht wird. Zurzeit ist ein derartiges Verfahren zur Zulassung eines Noni-Saft-Produktes im Laufen. "Erst im Fall eines positiven Abschlusses des Zulassungsprozesses ist der Verkauf dieser Produkte erlaubt. Aus diesem Grund ist Noni in der gesamten EU nicht verkehrsfähig", resümierte Mörixbauer. Über den US-Vertreiber Morinda ist Noni allerdings nach wie vor erhältlich. (pte)