Wien - Während sich die Konsumenten mit Anfang 2002 über eine Verlängerung der Gewährleistungspflicht von bisher einem halben auf zwei Jahre freuen, gehen nun Reiseveranstalter, Gebrauchtwarenhändler und Bauwirtschaft hart dagegen an. Besonders die Lobby der Reisebranche lässt dabei die Muskeln spielen und ruft nach weit gehenden Ausnahmen. So lehnt sie nicht nur die Zweijahresfrist ab, sondern will auch die derzeitige Sechsmonatsregelung, in der man Ansprüche aus einer versauten Pauschalreise geltend machen kann, kippen. Gelingen könnte dies, wenn der Justizausschuss am 13. März auf den Vorschlag der "Rügepflicht" eingeht. Diese würde den Reisenden zwingen, innerhalb nur eines Monats Preisnachlässe einzufordern. Tut er dies nicht, fällt er um sein Geld um. Die Begründung der Reisebranche: Bei einer Konsumentenklage nach einem längeren Zeitraum gebe es faktisch keine Beweise mehr. Keine Beweise ? "Alles falsch", meint wiederum der Leiter der Rechtsabteilung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), Peter Kolba, im Gespräch mit dem Standard: "Überbuchungen und falsche Katalogangaben sind auch nach zwei Jahren noch locker nachzuweisen." Und was ihn besonders echauffiert: "Sammelklagen einer größeren Anzahl unzufriedener Urlauber würden bei einer derart kurzen Klagsfrist faktisch unmöglich." Die Konsumentensprecherin der Grünen, Gabriela Moser, schlägt jedenfalls in die gleiche Kerbe. Sie verweist auf Deutschland, wo man mit der Rügepflicht bereits den "falschen Weg gegangen ist". In der Praxis habe diese den Konsumenten nur Nachteile gebracht. Viele seien - bedingt durch die kurzen Frist - allein an den formalen Klagsvorgaben gescheitert, die behauptete schlechte Dienstleistung und ein möglicher Preisnachlass seien dann gar kein mehr Thema gewesen. Unisono gegen eine Ausnahmeregelung wenden sich Moser und Kolba aber auch im Zusammenhang mit Gebrauchtwagen. Wie bereits berichtet, fährt der heimische Automobilhandel statt auf die festgeschriebene Zweijahresfrist lediglich auf eine Gewähr von einem Jahr ab. Die Verbraucherschützer pochen nach wie vor auf eine zweijährige Gewähr und eine künftig noch klarere Leistungsbeschreibung, die genau anführt, was ein gebrauchtes Fahrzeug noch können muss. Damit könnten sich auch die Gebrauchtwagenhändler gegen Kritteleien der Käufer schützen, die sich auf Mängel beziehen, die ein älteres Auto - aus natürlichen Verschleißgründen - aber durchaus haben könne. Aus dem Haus von Konsumentenschutz-Minister Dieter Böhmdorfer hört man jedenfalls, dass sich in der Frage der Gebrauchtwagen "ein vernünftiger Kompromiss anbahne". Bei der Gewährleistung geht es generell um nicht offenkun-dige Mängel zum Zeitpunkt des Kaufabschlusses, für die der Verkäufer haften muss. Die Bauwirtschaft wiederum kämpft zurzeit für eine Verkürzung der Verjährungsfrist von bisher 30 Jahren. In diesem Zeitraum kann etwa ein Häuslbauer Schadenersatz wegen auftretender Mängel verlangen. Die Vorschläge der Bauindustrie sprachen hingegen von Fünf- oder Zehnjahresfristen. "Dies würden wir nicht akzeptieren, denn gerade im Baubereich treten oft gravierende Schäden erst viel später auf", mauert Moser dagegen. AK gegen kürzere Reklamationsfristen für Reisen und Gebrauchtautos Die Arbeiterkammer hat sich am Dienstag gegen Ausnahmeregelungen über kürzere Gewährleistungsfristen für die Reisebürobranche und den Autohandel ausgesprochen. "Die Regierungsvorlage zum Gewährleistungsrecht darf nicht noch weiter verwässert werden", fordern die AK-Konsumentenschützer in einer Pressemitteilung. (Monika Bachhofer, DER STANDARD, Printausgabe 6.3.2001/APA)