"Go-Marder-Go" und "Wir verletzen die Tiere nicht, sondern vertreiben sie in das Auto Ihres Nachbarn". Mit diesen Sprüchen werden zwei Produkte verschiedener Hersteller zur Verhinderung von Marderbissen angeboten. Ob beide Hersteller auch dasselbe Foto eines Marders verwenden dürfen, ist offen. Das Angebot der Parteieneinvernahme zur Bescheinigung eines Urheberrechtes ist nach der Entscheidung 4 Ob 200/00s des Obersten Gerichtshofs vom 28. 11. 2000 jedenfalls auch dann ein taugliches Bescheinigungsmittel im Provisorialverfahren, wenn der Kläger nicht am Sitz des Prozessgerichtes wohnt. Das Erstgericht hätte daher die Ladung des Klägers zumindest versuchen müssen, um festzustellen, ob der Kläger prompt erscheint.