Folterungen an Frauen haben ihre Wurzeln in einer weltweiten Tradition, die den Frauen nicht die gleichen Rechte zugesteht wie den Männern. Die Menschenrechtsorganisation amnesty international zeigt in ihrem Bericht "Geschundene Körper - Zerrissene Seelen" auf, wo und durch wen Frauen Gewalt angetan wird, sei es durch staatliche Organe oder im häuslichen Bereich. Das größte Risiko für Frauen, Opfer von Gewalt zu werden, geht dabei nicht von Fremden aus, sondern meist von ihnen bekannten Männern, oft von Ehegatten oder anderen männlichen Familienmitgliedern. Weltweit wird alle 15 Sekunden einer Frau Gewalt angetan. Das Schlagen von Frauen ist weltweit die häufigste Menschenrechtsverletzung, konzediert amnesty-Österreich-Generalsekretär Heinz Patzelt. 700.000 Frauen werden weltweit jedes Jahr vergewaltigt. 20 Prozent der Frauen werden weltweit körperlich oder seelisch missbraucht. Eine besondere Form von Grausamkeit stellen die so genannten "Mitgiftmorde" im südasiatischen Raum dar. Zwar liegen keine zuverlässigen Zahlen vor, wie viele indischen Frauen im Zusammenhang mit Mitgiftforderungen geschlagen, angezündet oder sonst umgebracht werden, die indische Regierung hat jedenfalls 1998 offiziell 6.929 Mitgiftmorde registriert. In Bangladesch werden Frauen zur "Bestrafung" eines behaupteten Ehrendelikts mit Säure übergossen. Die Folge ist meist lebenslange Entstellung, auch Erblindung ist keine Seltenheit. Gesellschaftlicher Hintergrund für die Tat ist meist die Ablehnung eines Heiratsantrags oder wenn Mitgiftforderungen nicht erfüllt werden können. Die Verstümmelung der weiblichen Geschlechtsorgane ("Klitoris-Beschneidung") trifft zwischen 100 und 140 Millionen Frauen, hauptsächlich in Afrika. Jährlich werden noch immer zwei Millionen Mädchen diesem schmerzlichen und oft lebenslang mit gesundheitlichen Folgen verbundenen Eingriff unterzogen. Trotz internationaler Bemühungen und einiger gesetzlicher Initiativen wird die Genital-Verstümmelung noch immer an Frauen etwa in Ägypten, Dschibuti, Tansania, Äthiopien oder Somalia praktiziert. "Im Namen der Ehre" werden Frauen in manchen Weltregionen, etwa in Pakistan oder dem Irak, von ihren männlichen Familienangehörigen getötet, wenn eine voreheliche oder außereheliche sexuelle Beziehung behauptet wird. Dabei dulden die Behörden dieser Länder diese Praxis, oder sie heißen die Taten sogar gut. Kommt es doch zu gerichtlichen Untersuchungen, gelten etwa in islamischen Rechtssystemen die Aussagen der Frauen prinzipiell weniger als jene von Männern. Das Problem der Gewalt und Folter von Frauen wird laut amnesty solange bestehen, solange die Diskriminierung nicht beendet ist und die Täter nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Folterer und Gewalttäter müssen bestraft werden - doch oft würden Ermittlungen und Verfahren durch Vorurteile bei Polizisten und im Gerichtswesen behindert oder gar unmöglich gemacht. Die geschlechtsspezifische Diskriminierung äußere sich unter anderem in der Existenz unzulänglicher Gesetze zum Schutz vor Übergriffen sowie in institutionellen Mängeln im Strafjustizwesen. Wenn in Indien die Beweisvorschriften in Vergewaltigungsprozessen vorsehen, dass im Prozess "dargelegt werden kann, dass die Klägerin generell von unmoralischem Wesen ist", der Charakter des beschuldigten Mannes jedoch nicht berücksichtigt wird, sieht sich die Frau von vornherein mit einer möglichen "Mitschuld" konfrontiert. Doch auch in Staaten, wo diese Vorschrift nicht existiert, werden derartige Vorurteile oft von ermittelnden Polizisten, Richtern und Staatsanwälten geteilt, die Opfer werden von der gesellschaftlichen Umgebung und in Medien stigmatisiert. (APA)