Wien - Nach monatelangen Streitereien und einer konfliktgeladenen Ministerratssitzung war es vollbracht: Die Koalition hat sich Dienstag auf ein Modell für das Kinderbetreuungsgeld geeinigt. Ab 2002 sollen 6000 Schilling für Eltern ausbezahlt werden - unabhängig, ob sie vorher gearbeitet haben. Aus der Versicherungsleistung Karenzgeld wird die Familienleistung Kinderbetreuungsgeld. In den Details hat sich jede Partei ein wenig durchgesetzt: Die ÖVP hat erreicht, dass entgegen den Wünschen der FPÖ das Dazuverdienen zum Kindergeld nur bis zur Jahresbruttosumme von 200.000 Schilling möglich ist. Die FPÖ hat bei der Dauer des Kindergeldes einen Teilsieg errungen: Ein Elternteil kann maximal zweieinhalb Jahre Kindergeld beziehen, wenn sich beide Eltern die Betreuungszeit teilen, kann sie drei Jahre dauern. Im Koalitionsabkommen sind zwei Jahre festgeschrieben, das wäre auch der ÖVP-Wunsch gewesen. Nicht durchgesetzt hat sich die FPÖ bei den Alleinerzieherinnen - diese können maximal zweieinhalb, nicht drei Jahre Kindergeld beziehen. Das Kindergeld soll 16 Milliarden Schilling kosten und aus dem Familienfonds finanziert werden. Allerdings will die Koalition noch mit Ländern und Gemeinden über Zuzahlungen verhandeln, weil sich diese bisher eigene Programme für das dritte Lebensjahr des Kindes sparen. Auch die Zahlung der Sondernotstandshilfe sparen sich die Länder: Bisher konnten Alleinerzieherinnen und Paare mit geringem Einkommen nach der Karenzzeit maximal ein Jahr Sondernotstandshilfe beziehen - das wird nun gestrichen. Unmöglich wird der gleichzeitige Bezug von Arbeitslosengeld und Kindergeld - arbeitslose Eltern erhalten "nur" Kindergeld. Für Kanzler Wolfgang Schüssel ist das Kinderbetreuungsgeld ein "Meilenstein". In Details gibt es aber Haken: So wurde der Kündigungsschutz von derzeit 24 Monaten nicht ausgeweitet. Bezieht ein Elternteil also 33 Monate Kindergeld und arbeitet nicht, könnte er theoretisch nach zwei Jahren gekündigt werden. Für Sozialminister Herbert Haupt (FPÖ) und Arbeitsminister Martin Bartenstein (ÖVP) wird dieser Nachteil durch die Zuverdienstgrenze wettgemacht. In einem anderen Punkt sind sie sich nicht einig: Die Zuverdienstgrenze von 200.000 Schilling schließt einen Vollzeitjob nicht aus. Bartenstein sieht kein Problem darin, dass ein Elternteil theoretisch Vollzeit arbeiten und Kindergeld beziehen kann. Haupt schon - er möchte im Arbeitsrecht festlegen, dass Kindergeldbezieher nur zu maximal 50 Prozent erwerbstätig sein dürften. Der nächste Konflikt scheint vorprogrammiert. Haupts Wunsch nach Pflicht zur Teilzeitarbeit für Kindergeldbezieher steht kein Recht auf Teilzeit gegenüber. Das ist im Entwurf für das Kinderbetreuungsgeld nicht vorgesehen. (DER STANDARD Print-Ausgabe, 7. 3. 2001)