Inland
Kein Auto für Schwule
Gericht entzog Homosexuellem Führerschein - Der FALTER über die bezeichnenden Gründe
Schwule, die freiwilligen Sex mit Jugendlichen haben und dafür
strafrechtlich verurteilt werden, dürfen nicht Autofahren. Dies besagt
ein Bescheid der im Namen des Landeshauptmannes für Niederösterreich,
Erwin Pröll, ÖVP, vom Amt der niederösterreichischen Landesregierung
verfasst wurde. Denn schwuler Sex werde durch die Benützung eines Autos
“erleichtert”
Was nach einem verspäteten Faschingsscherz klingt, findet Hannes T.
gar nicht so lustig. Der 26jährige Angstellte, der für seinen Beruf
dringend ein Auto benötigt, bangt um seine wirtschafliche Existenz. Ihm
wurde für zwei Jahre der Führerschein entzogen. Nicht weil er zu schnell
oder betrunken unterwegs gewesen wäre. Nein: T. hatte einen Menschen
körperlich geliebt, der das falsche Geschlecht und das falsche Alter
besitzt. Er hatte Sex mit einem 16jährigen Burschen. Freiwillig, mit
dessen Zustimmung und ohne Gewalt. Was in anderen Ländern für ein
Achselzucken reicht, ist in Österreich ein schweres Verbrechen.
Strafrahmen bis zu fünf Jahre.
§209-Sex immer noch strafbar
Noch immer bestraft § 209 des
Strafgesetzbuches freiwilligen Sex zwischen männlichen Erwachsenen und
Burschen zwischen 14 und 18. Bereits zweimal wurde T. zu unbedingten
Haftstrafen verurteilt. Nun wurde er von einem Nachbarn zum dritten Mal
angezeigt (und mittlerweile freigesprochen).
Nicht nur die Justiz, auch
die Polizei Wiener Neustadt begann zu ermitteln. “Sie wurden für
schuldig erkannt an einem Minderjährigen, der das 14. aber noch nicht
das 18. Lebensjahr vollendet hat gleichgeschlechtliche Unzucht getrieben
zu haben”, schreibt die Behörde. Deshalb habe man nun ein
“Führerscheinermittlungsverfahren” eingeleitet. Schliesslich könnte der
schwule Sex ja auch im Auto vorgenommen werden. Die Polizei wörtlich:
Aufgrund “ihrer Sinnesart muss davon ausgegangen werden, dass sie sich
weiterer strafbarer Handlungen schuldig machen, die durch das Lenken von
Kraftfahrzegen erleichtert werden”.
Ergebnis: Fahrverbot. Gesetzlich
ist eine Führerscheinabnahme nicht vorgeschrieben: Doch die Polizei
hilft sich mit einem Trick und setzt freiwilligen schwulen Sex mit
schwerer Vergewaltigung gleich. Aufrgrund der “Verwerflichkeit von
Sexualdelikten” und weil T. seine Tathandlung “unter Verwendung eines
Kraftfahrzeuges gesetzt” hatte, sei das Verbrechen der
gleichgeschlechtlichen Unzucht “durch die Verwendung eines
Kraftfahrzeuges erheblich erleichtert worden”.
T. berief: Doch auch das - Erwin Pröll (ÖVP) direkt unterstehende -
Amt der niederösterreichischen Landesregierung hatte keine Nachsicht:
Auch dort wird betont, dass die “Tathandlung unter Verwendung eines
Kraftfahrzeuges typischerweise erheblich erleichtert wird”.Der
Homosexuelle sei “nicht verkehrszuverlässig”.
“Es soll jeder wissen, was da los ist”, sagt der Betroffene zum
Falter: “Ich bin acht Jahre unfallfrei gefahren, jetzt werde ich wegen
meiner sexuellen Orientierung ruiniert.” T. will den Bescheid nun in
Strassburg anfechten. Erwin Pröll könnte ihn vorher natürlich von selbst
aufheben. (Falter-Vorab, 7.3.2001)