Werbung
Fällig: Werbeabgabe für das Jahr 2000
Fachverband informiert über Sonderfälle
Bis 15. März 2001 müssen die Erklärungen über die Werbeabgabe für den Zeitraum vom 1. Juni bis 31. Dezember 2001 beim zuständigen Finanzamt des jeweiligen "Werbeleisters" abgegeben werden, so ein Hinweis der Wirtschaftskammer Österreich. Während dies bei großen Medien Routine sein dürfte, könnten eine Vielzahl von Unternehmern betroffen sein, ohne es zu wissen, befürchtet der Fachverband Werbung und Marktkommunikation.
Zwar seien etwa Eigenwerbungen auf eigenen Fahrzeugen, Betriebsgrundstücken und Publikationen in der Regel nicht werbeabgabepflichtig, sehr wohl aber Werbungen, die für Dritte durchgeführt werden, wie etwa Außenwerbung auf LKW-Planen von Speditionen. In diesem Zusammenhang gibt es eine Freigrenze von 10.000 Euro (137.603 S) pro Jahr. Bei Sportsponsoring sei seit der Novelle des Gesetzes im Herbst des Vorjahres zu beachten, dass diese Verträge dann werbeabgabefrei gestellt sind, wenn sie auch werbeabgabefreie Leistungen beinhalten. Der Fachverband empfiehlt daher, auf eine entsprechende Vertragsgestaltung unbedingt zu achten.
Mit 1. Juni 2000 eingeführt, brachte die "Werbeabgabe" eine neue Bundessteuer auf Kommunikation. Die zuvor geltende "Anzeigen- u. Ankündigungsabgabe" von im Schnitt zehn Prozent wurde damit halbiert, wodurch laut Berechnungen des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation eine Entlastung von rund 1,6 Mrd. S (116,3 Mill. Euro) für die österreichische Wirtschaft im Jahr 2001erreicht worden sei. Fachverbandsvorsteher Walter Ruttinger drängt aber weiterhin auf die "ersatzlose Abschaffung des weltweiten Unikums". Die Werbeabgabe sei 1927 "befristet auf fünf Jahre" eingeführt worden.
(APA)