Wie befürchtet, ist am Dienstag im Ministerrat beschlossene Kinderbetreuungsgeld ein weiterer Anschlag auf die Eigenständigkeit von Frauen. Mit unglaublichem Zynismus rühmen die VertreterInnen von Blau-schwarz dieses Modell, dass ganz offen zum Ziel hat, Frauen aus dem Erwerbsleben zu treiben. Kindergeld ist Falle Wie sonst ist es erklärbar, dass der Kündigungsschutz mit der - ohnehin viel zu kurzen - Behaltefrist nach der Karenzrückkehr nur für 24 Monate gilt, Frauen aber bis zu 30 Monate Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird? Das Argument, sie könnten ja ein wenig dazuverdienen - weil zu mehr, oder gar zu einem existenzsichernden Einkommen reicht die Dazuverdienstgrenze ohnehin nicht - gilt nicht: Denn Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder bis zu 3 Jahren waren schon bisher Mangelware. Also werden Frauen in die Falle getrieben, mangels anderer Möglichkeiten 30 Monate daheim bleiben und können währenddessen gekündigt werden. Verschärfung für Arbeitslose Eine besondere "Strafaktion" gibt es für arbeitslose Frauen. Ihnen soll das - teilweise doch höhere - Arbeitslosengeld gestrichen und durch das Kinderbetreuungsgeld ersetzt werden. Das ist zwar mit großer Sicherheit verfassungswidrig, da sie einen Versicherungsanspruch haben, der ihnen (hoffentlich) nicht so ohne weiteres genommen werden kann, aber frauenpolitisch ist die Aussage klar: Mütter verwirken jedes Recht im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt. Einige wesentliche Fragen blieben außerdem offen oder gelangten wohlweislich nicht an die Öffentlichkeit. Das UFF will von den blau-schwarzen Heim-an-den-Herd-PolitikerInnen daher wissen: Erklärt wurde, dass das Kinderbetreuungsgeld einheitlich 6.000.- beträgt. Was ist mit dem bisher erhöhten Karenzgeld für AlleinerzieherInnen und finanzschwache Familien? Wird es abgeschafft? Das Kinderbetreuungsgeld ist vom Versicherungssystem abgekoppelt. Bisher waren Frauen (und die wenigen Männer) in Karenz automatisch krankenversichert. Frauen in Partnerschaften können sich über ihren Mann mitversichern. Was ist mit den Alleinerzieherinnen? Müssen sie sich in Hinkunft privat krankenversichern? ... für Migrantinnen Wird tatsächlich das geplante Aussteuerungs-Modell für MigrantInnen umgesetzt, bei dem das Kinderbetreuungsgeld an die Kriterien der Familienbeihilfe gekoppelt wird und MigrantInnen das Geld nur dann bekommen, wenn sie bereits fünf Jahre im Land sind? Müssen sie - wie geplant - anders als alle österreichischen Frauen zudem eine dreimonatige Beschäftigung nachweisen? Stimmt es, dass arbeitslose MigrantInnen kein Kinderbetreuungsgeld bekommen? (red)