Geschlechterpolitik
"Heim - an - den - Herd - Prämie" zum Frauentag
Unabhängiges Frauenforum übt Kritik
Wie befürchtet, ist am Dienstag im Ministerrat beschlossene
Kinderbetreuungsgeld ein weiterer Anschlag auf die Eigenständigkeit von
Frauen. Mit unglaublichem Zynismus rühmen die VertreterInnen von
Blau-schwarz dieses Modell, dass ganz offen zum Ziel hat, Frauen aus dem
Erwerbsleben zu treiben. Kindergeld ist Falle
Wie sonst ist es erklärbar, dass der
Kündigungsschutz mit der - ohnehin viel zu kurzen - Behaltefrist nach der
Karenzrückkehr nur für 24 Monate gilt, Frauen aber bis zu 30 Monate
Kinderbetreuungsgeld ausbezahlt wird? Das Argument, sie könnten ja ein
wenig dazuverdienen - weil zu mehr, oder gar zu einem existenzsichernden
Einkommen reicht die Dazuverdienstgrenze ohnehin nicht - gilt nicht:
Denn Kinderbetreuungseinrichtungen für Kinder bis zu 3 Jahren waren
schon bisher Mangelware. Also werden Frauen in die Falle getrieben,
mangels anderer Möglichkeiten 30 Monate daheim bleiben und können
währenddessen gekündigt werden.
Verschärfung für Arbeitslose
Eine besondere "Strafaktion" gibt es für arbeitslose Frauen. Ihnen soll
das - teilweise doch höhere - Arbeitslosengeld gestrichen und durch das
Kinderbetreuungsgeld ersetzt werden. Das ist zwar mit großer Sicherheit
verfassungswidrig, da sie einen Versicherungsanspruch haben, der ihnen
(hoffentlich) nicht so ohne weiteres genommen werden kann, aber
frauenpolitisch ist die Aussage klar: Mütter verwirken jedes Recht im
Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt.
Einige wesentliche Fragen blieben außerdem offen oder gelangten
wohlweislich nicht an die Öffentlichkeit. Das UFF will von den
blau-schwarzen Heim-an-den-Herd-PolitikerInnen daher wissen:
Erklärt wurde, dass das Kinderbetreuungsgeld einheitlich 6.000.-
beträgt. Was ist mit dem bisher erhöhten Karenzgeld für
AlleinerzieherInnen und finanzschwache Familien? Wird es abgeschafft?
Das Kinderbetreuungsgeld ist vom Versicherungssystem
abgekoppelt. Bisher waren Frauen (und die wenigen Männer) in Karenz
automatisch krankenversichert. Frauen in Partnerschaften können sich
über ihren Mann mitversichern. Was ist mit den Alleinerzieherinnen?
Müssen sie sich in Hinkunft privat krankenversichern?
... für Migrantinnen
Wird tatsächlich das geplante Aussteuerungs-Modell für
MigrantInnen umgesetzt, bei dem das Kinderbetreuungsgeld an die
Kriterien der Familienbeihilfe gekoppelt wird und MigrantInnen das Geld
nur dann bekommen, wenn sie bereits fünf Jahre im Land sind? Müssen sie
- wie geplant - anders als alle österreichischen Frauen zudem eine
dreimonatige Beschäftigung nachweisen? Stimmt es, dass arbeitslose
MigrantInnen kein Kinderbetreuungsgeld bekommen?
(red)