Das bisherige Karenzgeld ist eine Leistung, die aus den Beiträgen der Arbeitnehmer in den Familienlastenausgleichsfonds (Flaf) gespeist wird und nur an Arbeitnehmer ausbezahlt wird. Beantragt wird es bei der Krankenkasse, die zunächst Wochengeld für acht Wochen zahlt. Der Karenzgeldbezug ist als pauschaler Ersatz für Arbeitseinkommen konstruiert. Wer hat Anspruch? Karenzgeld bekommen junge Mütter, die innerhalb der letzten 24 Monate vor der Antragstellung mindestens 52 Wochen im Inland arbeitslosenversicherungspflichtig beschäftigt waren. Für Mütter unter 25 Jahren gilt eine verkürzte Anwartschaft von 16 Wochen Beschäftigung (plus eventuell vier Wochen Arbeitslosengeldbezug). Auch Arbeitslose haben Anspruch. Wer kürzer gearbeitet hat, in Ausbildung oder selbstständig tätig war, bekommt eine so genannte "Teilzeitbeihilfe" in der halben Höhe des Karenzgeldes. Wie viel Geld gibt es? Das Karenzgeld beträgt 186,60 Schilling (13,56 EURO) pro Tag, das sind 5598 Schilling in einem Monat mit 30 Tagen. Der Zuschuss bei geringem Familieneinkommen oder für Alleinerzieher beträgt 82,70 Schilling pro Tag, dazu kann ein weiterer Zuschlag von 22,10 Schilling kommen. Wie lange gibt es das Geld? Maximal stehen 549 Tage Karenzgeld zu, wenn nur ein Elternteil Karenzgeld bezieht - also eineinhalb Jahre. Bei Teilung zwischen den Elternteilen (der Partner muss mindestens drei Monate Karenzurlaub beanspruchen, um die volle Leistung zu bekommen, sind sechs Monate notwendig) verlängert sich das Ausmaß bis auf 731 Tage. Was ist mit dem Arbeitsplatz? Mütter dürfen während der Schwangerschaft und bis vier Wochen nach Ende des Karenzurlaubs nicht gekündigt werden. Darf man dazuverdienen? Anstelle eines Karenzurlaubes oder in Kombination mit einem Karenzurlaub kann auch Teilzeitbeschäftigung vereinbart werden. Das Karenzgeld wird in diesem Fall um 50 Prozent gekürzt. Was gibt es nach dem Karenzgeld? B

Für die Kinder gibt es Kinderbeihilfe, für das erste Kind unter zehn Jahren 1450 Schilling, für das zweite 1625 Schilling. In Notfällen wird an das Karenzgeld anschließend 52 Wochen Sondernotstandshilfe gezahlt.

(DER STANDARD, Printausgabe, 7.3.2001)