Wien - Sehr genau beobachten will das Justiz- und Konsumentenschutzminsterium, dass die Geschäftsleute die Zeit um die Euro-Bargeldeinführung per 1. Jänner 2002 nicht für heimliche Preiserhöhungen ausnutzen. Konsumentenschutzminister Dieter Böhmdorfer (F) bestätigte am Mittwoch, dass "Besorgnis" wie auch erhöhte "Aufmerksamkeit" gegeben sei. "Wir wären schlechte Konsumentenschützer, würden wir in dieser Phase nicht sehr genau kontrollieren", sagte Böhmdorfer heute vor Journalisten. Erst am Sonntag hatte der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB), Klaus Liebscher, an die Unternehmer appelliert, im Zuge der neuen "Rundungen" von Schilling- auf Eurobeträge nicht versteckte Verteuerungen vorzunehmen. Gleichzeitig meinte er, dass auch bei den künftigen Euro-Preisen der Wettbewerb der Unternehmer den Spielraum für unerwünschte Aufrundungen begrenzen wird. Genau darüber wachen wird die so genannte Euro-Preiskommision im Wirtschaftsministerium, der neben den Ministerien (Wirtschaft, Justiz/Konsumentenschutz) auch die Sozialpartner angehören und die zudem Experten beiziehen kann. Bei "Umrechnungsfehlern" drohen empfindliche Verwaltungsstrafen. Ab 1. Oktober 2001 bis zum 28. Februar 2002 gilt in Österreich die Pflicht zur doppelten Preisauszeichnung (Schilling und Euro). Geregelt ist dies im Eurowährungsangabengesetz (Ewag). Böhmdorfer erwartet bald neues Dienstleister-Preisrecht Österreich wird demnächst Lücken im Preisauszeichnungsrecht schließen. Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), dem auch der Konsumentenschutz obliegt, erwartet in Kürze eine Novelle der Dienstleistungspreisauszeichnungsverordnung, in der künftig etwa auch die Wechselstuben zur Preisauszeichnung verpflichtet werden. Eine am Mittwoch von Böhmdorfer zitierte Gallup-Studie ergab, dass die Konsumenten mit der gängigen Praxis der Preisauszeichnung recht zufrieden sind, das Vergleichen der Preise wurde aber noch als eher mühsam bewertet. Probleme tauchen in jenen Konsmbereichen auf, wo entsprechende Vorschriften bisher fehlen. Reiseveranstalter gegenüber Fluglinien benachteiligt Böhmdorfer nannte heute auch die Fluglinien, die bisher nicht dazu verpflichtet seien, Bruttopreise in ihren Angeboten zu anzugeben. Häufig komme es da zu "Lockangeboten, wo Konsumenten überrascht feststellen müssen, dass die angegebenen Preise erheblich unter den tatsächlichen Kosten liegen. Dagegen müssen Reiseveranstalter sehr wohl Bruttopreise angeben und sind hier im Wettbewerb gegenüber Luftlinien benachteiligt", kritisierte der Minister. Zum Thema Preisauszeichnungsrecht beraten morgen, Donnerstag, auf dem Wiener Wilhelminenberg Unternehmer, Verbrauchervertreter und Wissenschafter. Zentrale Norm für die Preisauszeichnung ist das Preisauszeichnungsgesetz (PrAG). Das Gesetz wurde 2000 novelliert. Seit 1. September ist für große Geschäfte im Handel die Angabe des Grundpreises verpflichtend. Damit konnten Unternehmen ihre Preise nicht mehr hinter unterschiedlichsten Verpackungsgrößen "verstecken". Böhmdofer heute: Der Grundpreis soll nicht nur im Gesetz, sondern auch auf der Preistafel stehen". Nach einer Erhebung der Arbeiterkammer Wien (AK) halten sich die heimischen Geschäfte im Großen und Ganzen an die seit 1. September 2000 gültige Grundpreisauszeichnung. In 14 von 18 Geschäften stand der Grundpreis pro Maßeinheit - meist je Liter oder Kilogramm - neben dem Verkaufspreis. Die anderen machten es schlampig oder gar nicht. Grundpreisauszeichnung klappt witgehend "Jetzt klappt die Grundpreisauszeichnung weitgehend, aber es hat mehr als ein halbes Jahr gedauert," stellten die AK-Verbraucherschützer heute in einer Aussendung fest. Auch die AK bemängelte, dass es noch keine einheitliche und transparente Preisauszeichnung für alle Dienstleistungen gibt. (APA)