Wirtschaft
Euro-Preisumrechnung: Böhmdorfer droht mit rigiden Kontrollen
Empfindliche Strafen drohen - Flug- und Geldwechselpreise intransparent
Wien - Sehr genau beobachten will das Justiz- und
Konsumentenschutzminsterium, dass die Geschäftsleute die Zeit um die
Euro-Bargeldeinführung per 1. Jänner 2002 nicht für heimliche
Preiserhöhungen ausnutzen. Konsumentenschutzminister Dieter
Böhmdorfer (F) bestätigte am Mittwoch, dass "Besorgnis" wie auch
erhöhte "Aufmerksamkeit" gegeben sei. "Wir wären schlechte
Konsumentenschützer, würden wir in dieser Phase nicht sehr genau
kontrollieren", sagte Böhmdorfer heute vor Journalisten.
Erst am Sonntag hatte der Gouverneur der Oesterreichischen
Nationalbank (OeNB), Klaus Liebscher, an die Unternehmer appelliert,
im Zuge der neuen "Rundungen" von Schilling- auf Eurobeträge nicht
versteckte Verteuerungen vorzunehmen. Gleichzeitig meinte er, dass
auch bei den künftigen Euro-Preisen der Wettbewerb der Unternehmer
den Spielraum für unerwünschte Aufrundungen begrenzen wird.
Genau darüber wachen wird die so genannte Euro-Preiskommision im
Wirtschaftsministerium, der neben den Ministerien (Wirtschaft,
Justiz/Konsumentenschutz) auch die Sozialpartner angehören und die
zudem Experten beiziehen kann. Bei "Umrechnungsfehlern" drohen
empfindliche Verwaltungsstrafen. Ab 1. Oktober 2001 bis zum 28.
Februar 2002 gilt in Österreich die Pflicht zur doppelten
Preisauszeichnung (Schilling und Euro). Geregelt ist dies im
Eurowährungsangabengesetz (Ewag).
Böhmdorfer erwartet bald neues Dienstleister-Preisrecht
Österreich wird demnächst Lücken im Preisauszeichnungsrecht
schließen. Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), dem auch der
Konsumentenschutz obliegt, erwartet in Kürze eine Novelle der
Dienstleistungspreisauszeichnungsverordnung, in der künftig etwa auch
die Wechselstuben zur Preisauszeichnung verpflichtet werden.
Eine am Mittwoch von Böhmdorfer zitierte Gallup-Studie ergab,
dass die Konsumenten mit der gängigen Praxis der Preisauszeichnung
recht zufrieden sind, das Vergleichen der Preise wurde aber noch als
eher mühsam bewertet. Probleme tauchen in jenen Konsmbereichen auf,
wo entsprechende Vorschriften bisher fehlen.
Reiseveranstalter gegenüber Fluglinien benachteiligt
Böhmdorfer nannte heute auch die Fluglinien, die bisher nicht dazu
verpflichtet seien, Bruttopreise in ihren Angeboten zu anzugeben.
Häufig komme es da zu "Lockangeboten, wo Konsumenten überrascht
feststellen müssen, dass die angegebenen Preise erheblich unter den
tatsächlichen Kosten liegen. Dagegen müssen Reiseveranstalter sehr
wohl Bruttopreise angeben und sind hier im Wettbewerb gegenüber
Luftlinien benachteiligt", kritisierte der Minister.
Zum Thema Preisauszeichnungsrecht beraten morgen, Donnerstag, auf
dem Wiener Wilhelminenberg Unternehmer, Verbrauchervertreter und
Wissenschafter. Zentrale Norm für die Preisauszeichnung ist das
Preisauszeichnungsgesetz (PrAG). Das Gesetz wurde 2000 novelliert.
Seit 1. September ist für große Geschäfte im Handel die Angabe des
Grundpreises verpflichtend. Damit konnten Unternehmen ihre Preise
nicht mehr hinter unterschiedlichsten Verpackungsgrößen "verstecken".
Böhmdofer heute: Der Grundpreis soll nicht nur im Gesetz, sondern
auch auf der Preistafel stehen".
Nach einer Erhebung der Arbeiterkammer Wien (AK) halten sich die
heimischen Geschäfte im Großen und Ganzen an die seit 1. September
2000 gültige Grundpreisauszeichnung. In 14 von 18 Geschäften stand
der Grundpreis pro Maßeinheit - meist je Liter oder Kilogramm - neben
dem Verkaufspreis. Die anderen machten es schlampig oder gar nicht.
Grundpreisauszeichnung klappt witgehend
"Jetzt klappt die Grundpreisauszeichnung weitgehend, aber es hat
mehr als ein halbes Jahr gedauert," stellten die
AK-Verbraucherschützer heute in einer Aussendung fest. Auch die AK
bemängelte, dass es noch keine einheitliche und transparente
Preisauszeichnung für alle Dienstleistungen gibt.
(APA)