Wien - Die Zuschläge zum derzeitigen Karenzgeld für Alleinerzieherinnen und Paare mit niedrigem Einkommen solle es auch für das künftige Kindergeld ab 2002 geben. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) erklärte am Mittwoch im Radio-MIttagsjournal, die Zuschläge von 2.500 Schilling bleiben bestehen. Die Zuschläge seien derzeit "rückzahlbar", auch dies bleibe nach den heutigen Regeln bestehen, sagte Bartenstein. Arbeitslosengeld nach 28 Wochen Anspruch auf Arbeitslosengeld gibt es nach der Karenz, wenn man 28 Wochen wieder tätig gewesen sei, erläuterte der Minister. Wer kein Arbeitslosengeld bekomme, habe Anspruch auf Notstandhilfe. Kündigungsschutz beim Bezug des Kindergeldes soll es nach den Worten Bartensteins nur dann geben, wenn zumindest auf Teilzeittägigkeit zurückgefahren werde oder die betreuende Person in Vollkarenz geht. Wer die Beschäftigung auf die Hälfte reduziert "hat auf jeden Fall Kündigungsschutz". Für Ausländerinnen, die derzeit nach den selben Bedingungen wie Österreicherinnen Karenzgeld beziehen können, soll der Anspruch auf Kindergeld an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt werden. Die Beratungsstelle für Migrantinnen in Wien verweist darauf, dass in Einzelfällen, etwa wenn der Mann arbeitslos ist, keine Familienbeihilfe gewährt werde. Durch die Entkoppelung von der Erwerbstätigkeit befürchten Ausländer, aus dem Arbeitsmarkt gedrängt zu werden. (APA)