Wien - Anton Schmid will den Sprung "von der Makulatur zur Tapete" schaffen: Da dem Jugendschutzgesetz ohnehin eine Neuformulierung bevorstehe, so der Wiener Kinder- und Jugendanwalt, solle man doch jene, die es betrifft, zu Wort kommen lassen. Denn sowohl Jugendanwälten als auch Jugendlichen sei klar, dass das Landesgesetz im "echten Leben" Jugendlichen, Gastronomen und Behörden meist egal ist. Dazu, bestätigten auch jene Jugendlichen, die mit Schmid die - in einer Umfrage unter 531 Nichterwachsenen erhobenen - Wünsche zum Gesetz präsentierten, reiche ein nachmitternächtlicher Blick ins "Bermudadreieck". Gepaart mit dem Wissen, dass es 1997 gerade 500 Verfahren gab, sowie der Erkenntnis, dass die höchste Strafe (für einen Wirten) 3000 Schilling betrug, offenbart sich die volle Relevanz des Gesetzes. Dabei sprechen sich die Jugendlichen selbst für ein - zeitgemäßes - Schutzgesetz aus: Dass 14-jährige "ab 21 Uhr zu Hause eingesperrt werden", bemängeln gleich 75 Prozent der Befragten: Bis 22 Uhr sollten unter 16-Jährige "Freigang" haben, ab dann möge sich der Gesetzgeber nicht mehr einmischen. "Die Erziehungsrechte der Eltern", betont Schmid, "werden dadurch nicht berührt." Selbstverantwortung Dass die Befragten - die nicht "Kinder" oder "Jugendliche", sondern "junge Menschen" genannt werden wollen - einen realistischen Blick auf jene Zonen haben, wo Schutz vonnöten ist, belegen andere Details der Umfrage: Die Schutzbestimmungen vor Nikotin und Alkohol wollen fast drei Viertel unangetastet sehen, auch für Spielhallen, Gewaltvidoes und Pornos, meint die Mehrheit, reiche die Lebenszeit ab der Volljährigkeit. Selbstverantwortung liegt den Jugendlichen aber am Herzen: 69 Prozent sind dafür, selber für Verstöße verantwortlich gemacht zu werden. Unternehmern, die gegen Jugendschutzbestimmungen verstoßen, gönnen 70 Prozent "hohe Geldstrafen". Im April, so die Kinderanwälte Monika Pinterits und Anton Schmid, werde man zum neuen Ausgehzeitenmodell eine Befragung von 70.000 Wiener Jugendlichen durchführen. (rott/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 8. März 2001))