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Wien - Sonderbotschafter Ernst Sucharipa, der die Restitutionsverhandlungen mit Opfervertretern und der US-Regierung geführt hat, sieht die jüngste Entscheidung einer US-Richterin, Sammelklagen gegen deutsche Unternehmen nicht abzuweisen, als Auftrag für Österreich, seine "Hausaufgaben" in der Causa ordentlich zu machen. Keinesfalls gefährdet sei die Auszahlung von je 7.000 Dollar als Abgeltung für die Kategorien entzogene Mietrechte, Hausrat und persönliche Wertgegenstände, so Sucharipa am Donnerstag. Mit den Vorbereitungen für die Auszahlung dieser 7.000 Dollar - vorgesehen sind insgesamt 150 Mill. Dollar - hat der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus dieser Tage begonnen. "In dieser Sache kann Österreich nicht geklagt werden", so der Sonderbotschafter. Österreich sei seitens der USA in diesem Fall die Staatenimmunität zugesichert worden. Sucharipa betonte, dass es sich bei der gestrigen Entscheidung um einen "rein deutschen Fall" handle, es gehe auch um Zwangsarbeiterfragen und nicht um Entschädigung für Vermögensentzug. Einen direkten Bezug zu Österreich gebe es nur hinsichtlich des von der Bank Austria bzw. der Creditanstalt ausverhandelten Vergleichs. Hier habe die BA/CA allfällige eigene Ansprüche aus der Kriegszeit gegen deutsche Banken an die Kläger abgetreten, diese Ansprüche wären aber gefährdet, argumentiere die Richterin. Sucharipa fühlt sich bestätigt Insgesamt liest Sucharipa aus dem 26-seitigen Schriftstück der Richterin Shirley Wohl Kram eine Bestätigung der österreichischen Linie heraus: "Was sie eigentlich klar sagt, ist, dass das statement of interest so ein starkes Vehikel ist, dass sie es zum jetzigen Zeitpunkt nicht auslösen kann, weil die Einzahlungen nicht gesichert sind." Die Richterin verweise darauf, dass die Anerkennung des statement of interest möglichen Klägern keinen anderen Weg offen lasse, als sich an die deutsche Stiftungsinitiative zu wenden. Dies sei aber nicht gerecht, weil die Dotierung der Stiftung noch fraglich sei, schreibt die Richterin. Mit dieser Begründung werde die Wirksamkeit des statement of interest unterstrichen, betonte Sucharipa. Außerdem sage Kram praktisch, dass sie die Abweisung zulassen werde, sobald die Finanzierung gesichert sei. In den österreichischen Fällen - Zwangsarbeiter und Restitution - sei diese Finanzierung im Gegensatz zu Deutschland gesichert, so Sucharipa. Der "Versöhnungsfonds" für die Zwangsarbeiterentschädigung ist gefüllt, auch die Einzahlungen im Restitutionsbereich seien weitgehend gesichert. Eines sei aber klar: "Die Amerikaner werden, bevor sie die In-Kraft-Setzung des Notenwechsels (mit der Zusicherung der Rechtssicherheit, Anm.) durchführen, sich vergewissern, dass die vereinbarten Maßnahmen durchgeführt werden." Für Österreich bedeute dies, dass es seine "Hausaufgaben" erledigen müsse, so der Sonderbotschafter. Neben der Sicherstellung der Finanzierung des "General Settlement Fund" müssten etwa auch die Maßnahmen für den Sportklub Hakoah oder für die Erhaltung der jüdischen Friedhöfe zumindest eingeleitet sein. (APA)