Hamburg - 3,6 Milliarden Mark (1,84 Mrd. Euro/25,3 Mrd. S) hat die Stiftungsinitiative der deutschen Wirtschaft für hochbetagte Zwangsarbeiter und andere Opfer der NS-Zeit bereits gesammelt. Ausgezahlt werden sollen diese Summe und weitere Milliarden aber erst, wenn sich deutsche Unternehmen vor Gerichtsverfahren und behördlichen Maßnahmen im Ausland sicher fühlen. Die Forderung nach Rechtssicherheit richtet sich besonders an die USA, wo mit Urteilen über gewaltige Entschädigungssummen gerechnet werden muss. Anfang März dieses Jahres waren dort noch 16 Klagen gegen deutsche Unternehmen anhängig. Nachdem eine New Yorker Bundesrichterin es am Mittwoch abgelehnt hat, Klagen gegen deutsche Banken abzuweisen, rücken die Zahlungen in weitere Ferne. Die Stiftungsinitiative hat die Forderung nach "dauerhafter Rechtssicherheit" von Anfang an zur "unabdingbaren Voraussetzung für die Bereitstellung der Mittel" gemacht. In einem Dokument zu ihrer Gründung heißt es, die Unternehmen müssten "vor gerichtlicher Inanspruchnahme geschützt" sein. Zudem müsse auch eine "realistische Aussicht auf Schutz vor entsprechenden administrativen und legislativen Maßnahmen" bestehen. Nach 18-monatigen Verhandlungen haben die USA und andere Länder in einer gemeinsamen Erklärung vom 17. Juli 2000 ihre Absicht bekundet, für einen dauerhaften Rechtsfrieden für deutsche Unternehmen zu sorgen. In diesem Sinne schlossen die deutsche und amerikanische Regierung zudem ein Abkommen. Darin sichert Washington zu, man werde bei Klagen die Gerichte des Landes in einem "Statement of Interest" darauf hinweisen, dass eine Abweisung im "außenpolitischen Interesse" läge. (APA/dpa)