International
Schüssel wie immer gelassen
Aber: Keine Auszahlungen ohne Zurückziehungen der Klagen
Wien - Bundeskanzler Wolfgang Schüssel (V) hat am Donnerstag auf die Entscheidung eines New Yorker Gerichts, Sammelklagen von Holocaust-Opfern gegen deutsche Unternehmen nicht abzuweisen, einigermaßen gelassen reagiert. Er verwies bei einer Pressekonferenz darauf, dass sich der Fall nur auf Deutschland bezogen habe und die Entscheidung ausdrücklich nur für den Moment gelte. Auch habe die Richterin klar gestellt, dass das "statement of interest" der US-Regierung (Mitteilung an das Gericht, dass eine Abweisung im "außenpolitischen Interesse" sei) für die Justiz von großer Bedeutung sei.
Wie der Kanzler betonte, sei die richterliche Entscheidung damit begründet worden, dass in Deutschland der Entschädigungsfonds nicht durchfinanziert sei. In Österreich sei dies anders. Lediglich beim sogenannten "General Settlement Fonds" seien die Gelder zwar noch nicht vorhanden, durch die Zusagen liege die Durchfinanzierung aber "praktisch vor".
Gleichzeitig unterstrich Schüssel, dass die österreichische Regierung "natürlich" Wert darauf lege, dass das "statement of interest" auch wirklich wirke: "Davor kann es keine Auszahlungen geben." Eine Zurückziehung der Klagen sei Grundbedingung dafür. (APA)