Wirtschaftsrecht
Unternehmen sollen Bilanzen elektronisch übermitteln
Fekter sieht im neuen Gesetz Kostenentlastung für Betriebe
Wien - Künftig soll es möglich sein, Bilanzen, Geschäftsführerbestellungen und anderes anzeigepflichtige Geschehen in Kapitalgesellschaften elektronisch an das Firmenbuch zu übermitteln. Das Bundesgesetz, mit dem zur Regelung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlüssen das Handelsgesetzbuch, das 1. Euro-Justiz-Begleitgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden, soll nächste Woche im Justizausschuss beschlossen werden, erklärte Maria Theresia Fekter (V), Vorsitzende des Justizausschusses am Donnerstag in einer Pressekonferenz.
Durch EU-Richtlinien kam es laut Fekter zu einer enormen Steigerung der Veröffentlichungspflichten für Kapitalgesellschaften. Für die Wirtschaft bedeuteten die Veröffentlichungspflichten eine große Kostenbelastung. "In vierfachen Ausführungen mussten Papiere verschickt werden", erläuterte Fekter. Die elektronische Übermittlung würde den Unternehmen eine deutliche Kostenersparnis bringen.
Die Wiener Zeitung so Fekter gegenüber der APA wäre durch diese Veränderung noch nicht betroffen. Langfristig gesehen würden auch die Publikationen, die jetzt im Amtsblatt erscheinen, auf elektronischem Weg weitergegeben werden.(APA)