Wien - Ein "Diskriminierungsverbot auf Grund des Alters" sowie eine "eigenständige Alterssicherung für Frauen, die sich der Kindererziehung oder der Pflege älterer Angehöriger" widmen, soll als Grundrechte noch in dieser Legislaturperiode in der Verfassung verankert werden. Das geht aus einer Aussendung von Sozialminister Herbert Haupt (F) am Donnerstag hervor. Weiters solle ein Bundesheimgesetz erarbeitet werden, das die Betreuung von älteren Menschen in Heimen regelt. Bei einer Sitzung mit dem Bundesseniorenbeirat wurde vereinbart, das Diskriminierungsverbot auf Grund des Alters noch in dieser Legislaturperiode in der Verfassung zu verankern. Das geschehe "in Anlehnung an den Artikel 13 des Vertrages von Amsterdam". Die Umsetzung werde unter Einbeziehung des Seniorenrates erfolgen, so Haupt. Zuvor solle es aber noch eine Studie zur diesbezüglichen Rechtslage in Österreich geben. "Altern in Sicherheit und Würde" Auch das Recht auf Alterssicherung soll in die Bundesverfassung aufgenommen werden. Ältere Frauen hätten häufig nur einen "abgeleiteten Pensionsanspruch", jüngere hätten wegen der Kinderbetreuung nur wenige Versicherungsjahre. Daher sei die "Einführung einer eigenständigen Alterssicherung geplant", so Haupt. Dazu sei eine Arbeitsgruppe eingesetzt worden. "Besonderes Ziel" sei die "Absicherung der Frauen in der Pension". Das solle mittels "Halbe/halbe" und durch das "Pensionssplitting" geschehen. Eine Verbesserung der "rechtlichen Situation im Bereich der Heimpflege" solle durch ein Bundesgesetz erreicht werden. Dazu werde es mit Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) noch Verhandlungen geben. Als Grundlage solle Haupts "Musterheimvertrag" dienen. "Erfreut über das Ergebnis" zeigte sich der freiheitliche Seniorenobmann Peter Harring. Die Verfassungsverankerung sei Voraussetzung für ein "Altern in Sicherheit und Würde". (APA)