Wien - Die derzeit geplanten Ausgliederungen von Unternehmen aus dem Bundesbudget wurden wieder ohne vorherige Reflexion gemacht. Bruno Rossmann und Heinz Leitsmüller von der Arbeiterkammer (AK) formulieren damit einen gravierenden Fehler, der ihnen schon in ihrer Studie über die bereits gelaufenen Ausgliederungen ins Auge gestochen war. Im Schwächenprofil herausragend: Änderungen des Dienstrechtes und ein Personalabbau allein führen noch zu keiner Effizienzsteigerung. Vielmehr seien gezielte Maßnahmen der Organisations-und Personalentwicklung notwendig. Darüber hinaus müsse die wirtschaftliche Überlebensfähigkeit durch Heranführung an die Marktgegebenheiten sichergestellt werden. Zudem müsse endlich ein Ausgliederungscontrolling greifen, denn bisher gelte eher die Praxis "aus den Augen, aus dem Sinn". Ausgegliederte Unternehmen erweisen sich jedenfalls "nicht als Allheilmittel für jegliche Art öffentlicher Aufgabenerfüllung", so Rossmann. Vieles würde besser in einem reformierten staatlichen Bereich - mit größeren Autonomiespielräumen - verbleiben. Die beiden Experten nennen explizit das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, das Hauptpunzierungsamt sowie Untersuchungsanstalten, die - im Hinblick auf die BSE-Krise etwa - besser als behördliche Aufgaben gesehen werden sollten. Skepsis bei Hofreitschule Skepsis erntet aber auch die derzeit laufende Ausgliederung der Spanischen Hofreitschule. Hier befürchten die AK-Experten, dass die Kapitalausstattung zu gering ausfallen und die Vermarktung - zulasten des Kulturgutes - massiv in den Vordergrund treten werde. Wie DER S TANDARD bereits berichtete, haben die Autoren in ihrer Studie jedenfalls die fünf Fallbeispiele Austro Control, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), ÖDOBAG (die ehemalige Wasserstraßendirektion), die Bundesforste und Schloss Schönbrunn unter die Lupe genommen. Im Fall der Austro Control und der ÖDOBAG konnte man keine nachhaltigen Budgeteinsparungen feststellen. Die Bundesforste schnitten gut ab. Bei der BIG werfe die Umstellung vom Fruchtgenussrecht auf das Modell der Eigentumsübertragung Maastricht-konforme Probleme auf.

Die Gewinnsituation der untersuchten Gesellschaften hat sich ab dem Zeitpunkt der Ausgliederung tendenziell positiv entwickelt. Dabei mussten die Vertragsbediensteten sowie neu eintretende Dienstnehmer in der Regel neue Kollektivverträge akzeptieren, nur die Beamten konnten ihre Rechte in die neuen Gesellschaften übernehmen. (bach, DER STANDARD, Printausgabe 9.3.2001)