Österreich
Österreich verbietet Transport von Paarhufern
Ausnahmegenehmigungen für Schlachttransporte
Wien - Die österreichischen Veterinärbehörden haben durch
eine heute, Freitag, in Kraft getretene Kundmachung nach der in
Großbritannien grassierenden Maul- und Klauenseuche (MKS) den
Transport von lebenden Paarhufern in durch, nach oder aus Österreich
verboten. Dies wurde der APA am Freitagnachmittag aus der
Veterinärbehörde des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit
bestätigt.Viehmärkte ohne Arbeit
Durch die neu erlassenen Transportbeschränkungen können auch die
österreichischen Viehmärkte ihre Tätigkeit nicht mehr fortsetzen.
Ausnahmebestimmungen gelten für Direkttransporte zwischen
Produzentenbetrieben sowie zwischen diesen und den Schlachthöfen. Mit
der Kundmachung hat Österreich eine vor wenigen Tagen gefasste
Empfehlung des Veterinärausschusses der Europäischen Union
festgesetzt.
Ausnahmebestimmung
Per Ausnahmebestimmung dürfen Transporte von Paarhufern - also
etwa Rindern, Schweinen - laut den neuen Bestimmungen nur unter der
Bedingung erfolgen, dass dabei die Tiere nicht mit jenen einesanderen
Betriebes in Berührung kommen. Nach jeder Verwendung müssen die
Fahrzeuge nachweislich gereinigt und desinfiziert werden. In ein
anderes EU-Land dürfen die Tiere nur transportiert werden, wenn
diedortigen Veterinärbehörden 24 Stunden vorher benachrichtigt
werden.
Zunächst bis 27. März
In anderen Ländern wie beispielsweise Frankreich seien die
Ausnahmebestimmungen wesentlich rigider gefasst, erläuterte Johann
Damoser von der Veterinärbehörde. Die
österreichischen Bestimmungen sind zunächst nicht zeitlich
beschränkt, dadurch hoffe man flexibler agieren zu können. Die
Vorgaben des Veterinärausschusses der EU gelten zunächst bis 27.
März. (APA)