Wien - Die Veranstalter des "Friedensmarsches für ein freies Tibet" appellieren an die Bundesregierung, bei der kommenden Sitzung der UNO-Menschenrechtskommission in Genf eine Resolution gegen die von China in Tibet begangenen Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen. Tibet sei seit 51 Jahren von der chinesischen Volksrepublik widerrechtlich besetzt, die Menschenrechtslage habe sich in den vergangenen Jahren weiter verschlechtert, betonten die Exil-Tibeter am Freitag bei einer Pressekonferenz in Wien. Die meisten EU-Staaten hatten sich in den letzten Jahren in der UNO-Menschenrechtskommission einer Verurteilung Chinas widersetzt. Der Österreich-Koordinator für den europäischen Friedensmarsch für Tibet, Lobsang Gyalpo, bedauerte die Haltung des offiziellen Österreich zum Tibet-Problem. Die österreichische Behörden hätten zum Beispiel beim Besuch des chinesischen Präsidenten Jiang Zemin im März 1999 eine Protestkundgebung auf dem Ballhausplatz verboten. Der Verfassungsgerichtshof habe den entsprechenden Bescheid kürzlich als Verstoß gegen das Verfassungsrecht auf Versammlungsfreiheit aufgehoben. Bereits zuvor seien Proteste gegen den Wien-Besuch des damaligen Premiers Li Peng verboten worden, weil man dem Staatsgast kritische Stimmen nicht zumuten wollte. "Ausbeutung der tibetischen Kultur" Heftige Kritik übten die Tibet-Aktivisten an einer Ausstellung über das alte Tibet auf Schloss Schallaburg. Die Tibet-Organisationen dürften dort in keiner Weise aktiv werden und nicht einmal Informationsmaterial über die Lage in Tibet auflegen. "Wir Tibeter dürfen nicht teilnehmen. Politische Informationen sind nicht möglich. Das ist eine Ausbeutung der tibetischen Kultur, erklärte Gyalpo. Der Verfassungsgerichtshof hatte im Oktober des Vorjahres einen Bescheid des Innenministeriums aufgehoben, mit dem ein Protest gegen die Menschenrechtspolitik Chinas im März 1999 auf dem Ballhausplatz mit der Begründung verboten worden war, dass die Zu- und Abfahrt des Staatsgastes Jiang Zemin behindert werden könnte. Der Verfassungsgerichtshof widerspricht dieser Einschätzung und betont, dass das Verbot der Versammlung offensichtlich "nur von dem Bestreben getragen" gewesen sei, "dem Staatsgast den Anblick demonstrierender Menschengruppen zu ersparen und ihn dadurch vor einer Konfrontation mit politischem Meinungen zu bewahren, die den politischen Ansichten und Praktiken des Herkunftslandes des Staatsgastes kritisch gegenüberstehen". Anlässlich des 42. Jahrestages des tibetischen Volksaufstandes gegen die chinesische Besatzung haben die Tibeter für den 10. März in mehreren europäischen Ländern zu Kundgebungen aufgerufen. In Wien ist am Samstag ein Marsch vom Schwarzenbergplatz (13.30 Uhr), vorbei an der chinesischen Botschaft im dritten Bezirk, zum Ballhausplatz geplant. (APA)