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Wien - Den Firmen kann nicht zugemutet werden, den Arbeitsplatz für eine karenzierende Mitarbeiterin zwei Jahre lang warm zu halten, während diese bei der Konkurrenz dazuverdient. Daher will Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (VP) den Kündigungsschutz unterschiedlich regeln, je nachdem ob Mütter für ihren alten Arbeitgeber oder für eine andere Firma werken. Aber auch Mütter, die bei ihrer Stammfirma dazuverdienen, bleiben nur dann kündigungsgeschützt, wenn sie nicht mehr als 24 Stunden in der Woche arbeiten, also drei Fünftel ihrer früheren Arbeitszeit. Frauen, die ihren Dazuverdienst bei einer Firma verdienen, verlieren den Kündigungsschutz bei ihrem früheren Brötchengeber. Es sei denn, der Dazuverdienst liegt unter 4050 Schilling (Geringfügigkeitsgrenze) monatlich oder die Stammfirma hat ausdrücklich nichts gegen das Fremdgehen einzuwenden. Verhandlung Das seien aber nur Vorstellungen des Wirtschaftsministers, die mit dem Koalitionspartner verhandelt werden müssten, betont Bartensteins Pressefrau Ingrid Nemec. Teile der FPÖ plädieren für eine längere Kündigungsfrist von zweieinhalb Jahren. Das lehnen Christoph Leitl, Präsident der Wirtschaftskammer und Lorenz Fritz, Generalsekretär der Industriellenvereinigung, unisono ab. Für Fritz kommt auch Bartensteins Variante nicht infrage. "Es ist den Frauen nicht zumutbar, nur beim früheren Arbeitgeber dazuverdienen zu dürfen." Sie hätten dann zu wenig Auswahl und wären darauf angewiesen, dass sie dort gebraucht würden.