Wien - Vier Jahre nach der Einführung des akademischen Grades "Master of Advanced Studies" (MAS) für Absolventen von Uni-Lehrgängen kommt nun das Aus für diesen Titel. Der Entwurf für eine Novelle zum Universitätsstudiengesetz (UniStG), der derzeit in Begutachtung ist, sieht vor, diesen Grad ab 1. September 2002 auslaufen zu lassen. Begründet wird dies mit der "fehlenden internationalen Kompatibilität" des MAS. Im Rahmen der UniStG-Novelle sind zahlreiche weitere Änderungen im Uni-Bereich geplant, u.a. die flächendeckende Einführung einer Studierenden-Karte. Mit dem 1997 in Kraft getretenen UniStG wurde für Absolventen von Universitätslehrgängen sowie Lehrgängen universitären Charakters mit mindestens 70 Semesterstunden der postgraduale akademische Grad "Master of Advanced Studies" (MAS) eingeführt. Da dieser Titel im internationalen Vergleich kaum einordenbar war, sollen nun in einer Übergangszeit bis 2005 alle rund 100 Universitäts-Lehrgänge und etwa 40 Lehrgänge universitären Charakters ihre Studienpläne so überarbeiten, dass international vergleichbare Grade, wie etwa "Master of Science", vergeben werden können. Eine feste Bindung an bestimmte Semesterstunden und Inhalte der Uni-Lehrgänge soll es nicht mehr geben, in jedem Fall wird aber geprüft, ob der Lehrgang in seiner jeweiligen Fachrichtung international kompatibel ist. Im Bildungsministerium rechnet man damit, dass für einen großen Teil der Lehrgänge ein international vergleichbarer Grad feststellbar sein wird. Absolventen solcher Studien, die bereits den MAS erworben haben, sollen bei Anerkennung ihres Lehrgangs zusätzlich den international kompatiblen Mastergrad verliehen bekommen. Sollten bei einem Lehrgang Änderungen des Curriculums notwendig sein, müssten dessen Absolventen dann die entsprechenden Studienteile nachholen, um den international anerkannten neuen Grad nachzuerwerben. Evaluierung vorgeschrieben Künftig werden sich Lehrgänge universitären Charakters vor ihrer Genehmigung einer inhaltlichen "ex-ante-Evaluierung" unterziehen müssen. Zwei Experten sollen dabei eine inhaltliche Bewertung vornehmen, was bisher nicht der Fall war. Zur Erleichterung der Studentenmobilität sieht die Novelle eine deutliche Verkürzung der Entscheidungsfrist für die Anerkennung von Prüfungen vor. Derzeit müssen die Studierenden, die Prüfungen an ausländischen Unis gemacht haben, oft bis zu sechs Monate und länger auf die Entscheidung des Vorsitzenden der Studienkommission warten, ob ihre Leistung anerkannt wird. Nun muss innerhalb eines Monats entschieden werden. Maßnahmen gegen Titel-Kumulation Änderung gibt es auch bei der Anerkennung von Diplomarbeiten und Dissertationen. Einerseits wird dem Studiendekan eine Frist von einem Monat für eine allfällige Untersagung des eingereichten Themas gesetzt. Studenten erhalten somit rasch Klarheit, ob sie mit der Bearbeitung ihres Themas tatsächlich beginnen können. Andererseits wird die Möglichkeit abgeschafft, mit einer Diplomarbeit bzw. Dissertation mehrere akademische Grade zu erwerben, also z.B. eine Jus-Dissertation über ein Steuerthema nochmals für einen Wirtschaftsabschluss zu verwenden. Es sei international nicht üblich, eine wissenschaftliche Arbeit mehrfach zu verwenden, heißt es seitens des Bildungsministeriums. Um eine Kumulation von medizinischen Doktorgraden zu vermeiden, sollen künftig bereits praktizierende Zahnärzte zum Diplomstudium Zahnmedizin nicht mehr zugelassen werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist das zunehmende Interesse jener Zahnärzte, die ihre Ausbildung nach der alten Studienordnung abgeschlossen haben (also Medizinstudium und daran anschließend der zwei- bzw. dreijährige zahnärztliche Lehrgang), die Zulassung zum neuen Zahnmedizin-Studium zu erlangen. Und zwar nicht um zusätzliche Qualifikation, sondern einen zusätzlichen akademischen Grad zu erwerben. Mit der UniStG-Novelle wird auch eine kleine Panne repariert, die bei der Einführung der Bakkalaureat-Studien passiert ist. Künftig wird man ein individuelles Diplomstudium auch aus Teilen von Bakkalaureat-Studien bilden können, das war bisher nicht möglich. Fixiert wird mit der Novelle die ab Herbst dieses Jahres geplante, flächendeckende Einführung einer Studierendenkarte. Diese soll nicht als Lichtbildausweis gestaltet werden, sondern auch die Funktion einer Bürgerkarte übernehmen. Sie wird deshalb mit einem Krypto-Chip ausgestattet, um die digitale Signatur nutzen zu können. Mit der Karte soll nicht nur die Inskription möglich sein, sondern auch die Verwaltung der Studienbeiträge vereinfacht werden, heißt es in der Novelle. Die Kosten für die Studierendenkarte und der entsprechenden Infrastruktur werden in der Novelle mit 40 Mill. S (ohne Personalisierung der Karte) bzw. mit 64,5 Mill. S (mit Personalisierung) angegeben. Die Einführung der Studierendenkarte bedeutet auch das Aus für die traditionelle Matrikelnummer, mit der ein Student bisher österreichweit identifiziert werden konnte. Künftig soll die Sozialversicherungsnummer als Personenkennzeichen dienen. Mit der Novelle wird auch die gesetzliche Grundlage für ein so genanntes Bildungsabschlussregister geschaffen. Dies ist notwendig, da es künftig keine Volkszählung mehr gibt und ein solches Register die einzige Möglichkeit ist, wichtige Informationen etwa über die regionale Bildungsstruktur oder den Bildungsstand der Bevölkerung zu erhalten. (APA)