Wien - Das Infrastrukturministerium tritt in Sachen Überwachungsverordnung auf die Bremse. Die Verordnung regelt die Mitwirkung der Telekom-Betreiber an der Telefon- und Handy-Überwachung und sollte am 1. Juli in Kraft treten, ist in der Begutachtung allerdings auf heftige Kritik gestoßen. Im Infrastrukturministerium hieß es am Montag auf Anfrage der APA, die Verordnung werde angesichts der kritischen Stellungnahmen "sicherlich nicht in dieser Form erlassen". Heute, Montag, beschäftigt sich der Datenschutzrat mit dem Thema. Arbeiterkammer und Opposition führen Datenschutz-Bedenken ins Feld, die Telekom-Industrie bemängelt Folgekosten in "vielfacher Millionenhöhe", da sie die Abhör-Schnittstellen unentgeltlich zur Verfügung stellen soll. Für den Sprecher von Infrastrukturministerin Monika Forstinger, Arnold Schiefer, ist das Inkrafttreten am 1. Juli deshalb "ohne Dringlichkeit" und "meines Erachtens kaum bis gar nicht zu halten". "Nicht wirklich" problematisch Man werde sämtliche Stellungnahmen an das Innen- und Justizministerium weiterleiten, die gemeinsam mit dem Infrastrukturministerium für die Verordnung zuständig sind, meinte Schiefer. Im April werde es dann eine weitere Arbeitssitzung geben, in der die endgültige Verordnung erarbeitet werden soll. Nach Ansicht des zuständigen Sektionschefs Hermann Weber muss möglicherweise auch das Telekommunikationsgesetz repariert werden, da bestimmte Punkte (etwa die Bestimmung eines einheitlichen Verschlüsselungsstandards) nur per Gesetz, nicht per Verordnung möglich seien. Der zuständige Sektionschef im Justizministerium, Roland Miklau, verwies darauf, dass die Überwachung von Handy-Telefonaten schon derzeit möglich sei und die Verordnung nur einheitliche technische Standards regle. Ein verzögertes Inkrafttreten sei deshalb "nicht wirklich" problematisch. Er sei allerdings in Sorge, dass, so lange es die Verordnung nicht gibt, ein Netzbetreiber die Überwachung aus technischen Gründen ablehne. Klagen der Telekom-Branche über die Folgekosten könne er nicht nachvollziehen, meinte Miklau. Unentgeltlich zur Verfügung gestellt müssten nämlich nur die technischen Einrichtungen werden. Die zusätzliche Arbeit, die den Netzbetreibern durch die Überwachung entstehe, werde aber in jedem Fall abgegolten. (APA)