Eberswalde - Nach dem Sexualmord an der zwölf Jahre alten Ulrike im deutschen Bundesland Brandenburg geht die Polizei inzwischen über 1.700 Hinweisen nach. Die Sonderkommission wurde auf 130 Beamte aufgestockt. Die kriminaltechnischen Untersuchungen laufen auf Hochtouren: "Die Fachleute im Labor sprechen von einer guten Spurenlage", sagt der Leiter der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder), Carlo Weber. Mitte der Woche gebe es möglicherweise brauchbare Ergebnisse. Staatsanwalt Weber ist aber dagegen, von vorneherein anzunehmen, dass Ulrikes Mörder aus der Region um Eberswalde - dort war die Leiche des Mädchens gefunden worden - komme, nur weil er offenbar mit vielen abgelegenen Wegen vertraut war. Das Auto, mit dem Ulrike am 22. Februar verschleppt wurde, war in Strausberg östlich von Berlin gestohlen worden und später ausgebrannt in Bernau gefunden worden. Belohnung Für Tipps, die zur Ergreifung des Sexualtäters führen, sind inzwischen 190.000 Mark (97.145 Euro/1,337 Millionen Schilling) Belohnung ausgelobt worden. Gesucht wird ein etwa 25 bis 35 Jahre alter, schlanker Mann mit knapp schulterlangem, dunkelblonden Haar und dunklen Augen. Verdächtige zum Gentest Nach dem Mord an der zwölfjährigen Ulrike müssen vorbestrafte Gewalt- und Sexualverbrecher aus dem Raum Eberswalde ihren genetischen Fingerabdruck abgeben. Sie werden aufgefordert zur Speichel- oder Blutprobe zu kommen, kündigte am Dienstag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft in Frankfurt (Oder) an. Ulrike wird an diesem Freitag in ihrer Heimatstadt beerdigt. Ferner werden auch Männer zum Gentest aufgefordert, die bei Bürgerhinweisen als verdächtig benannt wurden. Sollten sie nicht freiwillig erscheinen, werde notfalls auch zu anderen Mitteln gegriffen, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Wie viele Männer zum Test aufgefordert werden, war zunächst nicht bekannt. Gen-Reihenuntersuchungen in größerem Stil seien aber zunächst nicht geplant, hieß es. Am Montag war es gelungen, den vollständigen genetischen Fingerabdruck des Mörders der Zwölfjährigen zu analysieren. In der zentralen Gendatenbank beim Bundeskriminalamt war sein Code aber nicht erfasst. Durch diesen so genannten genetischen Fingerabdruck ist eine Überführung des Täters durch einen DNA-Abgleich nun zweifelsfrei möglich. Der Gencode wurde anhand von winzigen Spuren des Mörders identifiziert, die die Polizei von ihm fand. (APA/dpa)