Wien - Den Entwurf für eine Verordnung über die ab Herbst geplanten Studienbeiträge hat Bildungsministerin Elisabeth Gehrer (V) nun zur Begutachtung ausgesendet. Geregelt werden darin die Details über die Einhebung der Gebühren, Einzahlungsmöglichkeiten, Verzugsspesen, etc. Noch nicht enthalten ist in der Verordnung die Liste jener Entwicklungsländer und Reformländer Zentral- und Osteuropas, deren Bürger nach dem Hochschultaxengesetz um eine Rückerstattung der Studiengebühr ansuchen können. Diese sollen nach Auskunft aus dem Büro Gehrers in einer weiteren Verordnung festgelegt werden, die rund um Ostern veröffentlicht wird. Fixiert wird in der Verordnung, dass Studierende aus Österreich und den 17 anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums pro Semester 363,36 Euro (5.000 Schilling), Studierende aus allen anderen Ländern 726,72 Euro (10.000 S) zahlen müssen. Ausgenommen davon sind laut Hochschultaxengesetz nur Studierende in jenen Semestern, in denen sie nachweislich Studien oder Praxiszeiten im Rahmen von Mobilitätsprogrammen absolvieren, ausländische Studierende, deren Heimatstaat Österreichern ebenfalls die Studiengebühren erlässt, sowie Konventionsflüchtlinge. Gemeinsam mit den Studiengebühren wird auch der Beitrag zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) inkl. Versicherung eingehoben, wobei die Summe in einem einzigen Zahlungsvorgang zu entrichten ist. Die Rektoren müssen dann die eingegangenen ÖH-Beiträge wöchentlich auf ein ÖH-Konto überweisen. Zahlen per Erlagschein oder Telebanking Zur Einzahlung müssen die vom Bundesrechenzentrum - spätestens zwei Wochen vor Ablauf des Semesters - an jeden Studenten zugesendeten codierten Zahlschein verwendet werden. Darauf sind die Matrikelnummer, der Name, die Zustelladresse, Bezeichnung und Kontonummer der Universität sowie der einzuzahlende Betrag und dessen Aufgliederung in Studienbeitrag, ÖH-Beitrag, etc. eingedruckt. Geht dieser verloren, muss die Uni einen neuen ausstellen. Studienanfänger erhalten ihren Erlagschein bei der Immatrikulation. Zahlt man mittels Telebanking ein, müssen im Kundendatenfeld Matrikelnummer und Semester-Code angegeben sein. Die Rektoren der einzelnen Unis können bei den entsprechenden technischen Voraussetzungen verfügen, dass auch mittels Quick-Karte oder Bankomat-Karte bezahlt werden kann. Studierende, die an mehreren Universitäten inskribiert sind, müssen nur einmal zahlen. Sie werden aber von jeder Uni, an der sie inskribiert sind, einen Zahlschein erhalten. Nach Auskunft aus dem Bildungsministerium kann man selbst entscheiden, welchen man davon einzahlt. Für die Inskription an der oder den Unis, deren Zahlschein nicht verwendet wurde, muss man dann persönlich zur Evidenzstelle. Dort kann online geprüft werden, ob der Studienbeitrag bereits gezahlt wurde. Teuer wird es, wenn man zu spät, zu wenig oder mit einem nicht codierten Zahlschein einzahlt. Langt der Studienbeitrag später als zehn Tage nach der Inskriptionsfrist ein oder wird erst innerhalb der - erst kürzlich wieder eingeführten - Nachfrist für die Inskription (30. November für das Winter- und 30. April für das Sommersemester) berappt, müssen zehn Prozent zusätzlich gezahlt werden. Spesen in gleicher Höhe sind zu entrichten, wenn ein nicht codierter Zahlschein verwendet bzw. ein zu geringer Betrag eingezahlt wird. Erst wenn der volle Betrag plus zehn Prozent eingezahlt ist, kann man um Rückerstattung des nicht ordnungsgemäß einbezahlten Beitrags ansuchen. Damit will man offensichtlich versteckte Ratenzahlungen bei den Studiengebühren verhindern. Für das erste Semester mit Studiengebühren gibt es eine Übergangsbestimmung: Die Unis müssen fünf Tage nach Ende der Inskriptionsfrist für das Wintersemester 2001/02 jene Studierenden über die Möglichkeit einer Inskription in der Nachfrist informieren, von denen noch keine Studiengebühr eingelangt ist. Der Info muss nochmals ein codierter Zahlschein beigelegt werden. Das Bundesrechenzentrum wurde vom Bildungsministerium mit der Evidenthaltung der Studienbeiträge beauftragt. Die damit verbundenen Aufwendungen belaufen sich laut Verordnung auf Einmalkosten in Höhe von 12,6 Mill. S für die Programmentwicklung sowie jährlich anfallende Betriebskosten in Höhe von 7,4 Mill. S. Studie: Über 92 Prozent lehnen aktuelles Modell ab Fast 22 Prozent der heimischen Studenten können sich grundsätzlich mit Studiengebühren anfreunden, das aktuelle Modell des Bildungsministeriums stößt dagegen auf eine fast geschlossene Ablehnungsfront. Das geht aus einer von der Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) durchgeführten Umfrage unter 1.700 Studenten hervor. "Das Ergebnis zeigt, dass die Studierenden nicht alles glauben, was aus dem Ministerium kommt", kommentierte ÖH-Vorsitzender Martin Faißt die Studie.

Laut der Studie sind 92,4 Prozent der Studierenden an Österreichs Universitäten - ohne Kunst-Unis - gegen das vom Ministerium vorgeschlagene Modell, nur 4,6 Prozent sind dafür. Die breite Ablehnung zieht sich dabei praktisch durch alle Hohen Schulen, besonders ablehnend sind mit 96 Prozent Studierende in Salzburg sowie an der TU Wien. Nur 90 Prozent Ablehnung des ministeriellen Modells kommt dagegen von den Grazer Universitäten. Die grundsätzliche Ablehnung von Studiengebühren nimmt sich vergleichsweise bescheiden aus, nur 77,2 Prozent sind gegen jegliche Form von Bezahlung fürs Studium. 21, 7 Prozent sind dafür, 1,2 Prozent machten keine Angaben. Auch sind hier die Unterschiede an den einzelnen Standorte deutlichr ausgeprägt. So ist man an der Uni Salzburg mit 89 Prozent gegen Studiengebühren, an der Universität für Bodenkultur (Boku) Wien dagegen nur mit 67 Prozent. (APA)