Wien - Die Novelle zum Gewährleistungsrecht passierte am Dienstag den Justizausschuss des Nationalrates. Eine EU-Richtlinie sieht vor, dass die Frist der Gewährleistung in Geschäften zwischen Kaufleuten und Konsumenten ab 2002 von derzeit einem halben Jahr auf zwei Jahre verlängert wird - bei beweglichen Gütern. Bei der Gewährleistung geht es im Prinzip um nicht offenkundige Mängel, für die ein Verkäufer aber eine gewissen Zeit lang haften muss. Bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe war die Sitzung noch im Gange, die Ergebnisse standen aber im Großen und Ganzen schon vorher fest: Durchgesetzt hat sich etwa der Autohandel mit der Forderung, die Gewährleistungsfrist nicht auf zwei Jahre, sondern nur auf ein Jahr für Fahrzeuge aus zweiter Hand zu verlängern. Dies wird für alle gebrauchten Waren gelten, wie in der EU-Richtlinie vorgesehen. Bei Autos gibt es allerding eine Sonderregelung: Als "gebraucht" gilt ein Fahrzeug erst ein Jahr nach der Erstzulassung. Dadurch will man verhindern, dass der Fahrzeughandel mittels so genannter "Tageszulassungen" die Gewährleistungsfrist für quasi neue Autos - etwa "Vorführwagen" - auch verkürzt. Allerdings werde diese Verkürzung der Gewährleistung bei Gebrauchtgütern nicht einfach in allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt werden können, sondern der Kunde muss ausdrücklich zustimmen, sagte ÖVP-Justizsprecherin Maria Fekter, Vorsitzende des Justizausschusses im Parlament, vor der Sitzung zum S TANDARD. Reisebüros konnten sich nicht durchsetzen Nicht durchsetzen konnte sich allem Anschein nach die heimische Reisebürobranche mit ihrer Forderung nach einer verschärften "Rügepflicht". Diese hätte Reisende dazu zwingen sollen, binnen nur einem Monat Preisnachlässe einzufordern, sollte ein Urlaub als versaut empfunden worden sein. Fekter: "Das ist momentan nicht mehrheitsfähig." Weiters zeige ein Blick auf die Mängelrüge, die für Geschäfte zwischen Kaufleuten vorgesehen ist, dass jahrelang über Formalitäten wie Fristeinhaltung und Ähnliches gestritten werde, noch bevor überhaupt der Mangel an sich zur Sprache kommen würde. Die Reisebüros forderten auch, aus dem Gewährleistungsrecht überhaupt ausgenommen zu werden. Dies sei rechtssystematisch aber nicht möglich, so Fekter.

Die Gewährleistungsfrist für unbewegliche Güter wie Gebäude bleibt mit drei Jahren unverändert. Hier plant die Regierung eine Änderung im Schadenersatzrecht - konkret bei der Beweislastumkehr.(szem/DER STANDARD, Printausgabe 14.3.2001)