Klagenfurt - Bei Müttern in Teilkarenz könnte die Zuverdienstgrenze fallen. Das kündigte am Mittwoch Sozialminister Herbert Haupt (F) in Klagenfurt an. Zudem stellte er Übergangsregelungen für Kinder, die im heurigen Herbst auf die Welt kommen und deren Mütter nach den derzeitigen Gesetzen keinen Anspruch auf Karenzgeld haben, in Aussicht. Für diese Mütter könne er sich eine Art von "Einschleifregelung" vorstellen, sagte Haupt. Details wollte er nicht bekannt geben, denn er wolle den Verhandlungen, die dafür notwendig seien, nicht vorgreifen. Er schloss aber auch nicht aus, dass diese Gruppe ebenfalls vollen Anspruch auf das Kindergeld haben könnte. Weiter verhandelt wird laut Sozialminister auch noch über die Frage des Kündigungsschutzes. In einem Interview mit der "Kleinen Zeitung" sagte Haupt: "Es gibt eine Reihe von Rahmenbedingungen, die noch nicht endgültig entschieden sind. Dazu gehört auch die Regelung über 24 oder 30 Monate Kündigungsschutz." Hier müsse er die Österreicher noch um Geduld bitten. Da das Gesetz über das Kindergeld im Juli im Parlament beschlossen werde, habe man genügend Zeit, sich bis 1. Jänner 2002 auf die Rahmenbedingungen vorzubereiten. Auf die Frage, was mit jenen arbeitenden Frauen ab nächstem Jahr geschehe, die derzeit eine Teilzeitkarenz von 2.400 Schilling erhielten, meinte Haupt, für sie werde es zumindest eine Auslaufregelung geben. "Für Frauen, die also bis zum vierten Lebensjahr Teilzeitkarenzverträge haben, werden sich die Rahmenbedingungen nicht ändern." Ob die derzeitige Teilzeitkarenz in der bisherigen Form weitergeführt werde, sei noch offen. Es sei auch möglich, dass die dafür geltende Zuverdienstgrenze von 12.000 Schilling monatlich fallen könnte. Haupt will auch eine 50prozentige Kürzung der Arbeitszeit als Voraussetzung für den Bezug des Kindergeldes im Arbeitsrecht verankern. Diesen Wunsch begründete er so: "Nicht vorstellbar ist für mich, dass jemand voll im Beruf arbeitet und daneben noch sein Kind ordnungsgemäß versorgt." Daher seien Überlegungen zu Änderungen im Arbeitsrecht notwendig. Die Schwierigkeit liege allerdings darin, dass derartige Regelungen bei Freiberuflern und Bäuerinnen nicht kontrollierbar seien. (APA)