Frankfurt - Das deutsche Bundesausichtsamt für den Wertpapierhandel hat am Donnerstag eine formale Untersuchung wegen Verdachts auf Insiderhandel bei der Wiener Blue-C New Economy Consulting & Incubation eingeleitet. Das Bankengeheimnis wurde aufgehoben. Das Amt wird nun von dem am Neuen Markt notierten Internetdienstleister und beteiligten Kreditinstituten Auskunft darüber verlangen, welche Personen an den Tagen vor der Ad-hoc-Mitteilung von Blue-C im Februar die Titel gehandelt haben, sagte eine Sprecherin der Behörde zu vwd. Das Unternehmen hatte in der Pflichtmitteilung eine Umsatzwarnung für das vierte Quartal 2000 abgegeben und seine Planzahlen für 2001 drastisch reduziert. Drei Tage zuvor war der Kurs der Blue-C-Titel sprunghaft angestiegen. Sollte sich der Verdacht auf Insiderhandel erhärten, werde der Fall der Staatsanwaltschaft übergeben, sagte die Sprecherin weiter. Wie lange die Untersuchung dauern werde, sei noch nicht absehbar. Blue-C "sehr froh" Blue-C hat das Insiderverfahren bereits erwartet. "Wir sind sehr froh, dass das Verfahren endlich eröffnet wurde", sagte Blue-C-Vorstand Hans-Peter Affenzeller am Donnerstag. "Wir habe bereits alle nötigen Unterlagen "gut vorbereitet" und warte nun, dass die deutsche Wertpapieraufsicht mit uns in Kontakt tritt". Was den Verdacht des Insiderhandels betrifft, kann sich Affenzeller "sehr gut vorstellen", dass es im Vorfeld der Blue-C-Umsatzwarnung zu unerlaubten Deals gekommen ist. Die Handelsvolumina seien am fraglich Tag signifikant gestiegen, meinte der Vorstand. Affenzeller betonte weiters, dass das nunmehrige Verfahren nicht gegen die Blue-C sondern gegen unerlaubten Handel in der Blue-C-Aktie eröffnet worden ist. Blue-C selbst habe allergrößtes Interesse an einer Aufklärung, "damit der schale Geschmack rund ums Unternehmen endlich wegkommt". Die Blue-C-Aktie war nach der Umsatzwarnung am 19. Februar von 2,55 auf zwischenzeitlich 0,72 Euro gefallen. Am Donnerstagnachmittag notierte der Wert bei einem Umsatz von 1.100 Stück bei 0,79 Euro. (APA)