Wien - In der Frage des Kündigungsschutzes für BezieherInnen des Kinderbetreuungsgeldes sei das letzte Wort noch nicht gesprochen, erklärte Wirtschaftsminister Martin Bartenstein (V) am Donnerstag vor dem parlamentarischen Budgetausschuss. Die neue Regelung sieht einen Schutz von 24 Monaten vor. Einer der beiden Elternteil kann allerdings 30 Monate Kindergeld beziehen. Am Montag hatte Bartenstein betont, eine Verlängerung dieser Schutzfrist würde nur den Wiedereinstieg in das Berufsleben erschweren. Bartenstein versicherte zudem laut Aussendung der Parlamentskorrespondenz, es sei nicht Ziel der Regierung, die Frauen durch das Kinderbetreuungsgeld vom Arbeitsmarkt zu verdrängen. Gerade durch die Möglichkeit eines besseren Zuverdienstes werde sich das Potenzial für die Beschäftigung von Frauen erhöhen. Zentrales Prinzip der Maßnahme sei jedenfalls die Wahlfreiheit für Frauen. (APA)