Bern - Die schweizerische Nationalbank führt ihre Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes und gewährleistet die Preisstabilität. Dabei hat sie die konjunkturelle Entwicklung zu beachten. Diesen Auftrag erteilt ihr das neue Nationalbankgesetz. Der Bundesrat hat heute, Freitag, eine Totalrevision des Nationalbankgesetzes bis am 15. Juli in die Vernehmlassung geschickt. Der Erlass konkretisiert den Währungsartikel der neuen Bundesverfassung, enthält die Geschäftsstatuten der Notenbank und regelt deren Organisation. Die Vermeidung von Inflation und Deflation ist im Pflichtenheft der Nationalbank (SNB) verankert. Die Preisstabilität soll aber nicht Selbstzweck sein. Mit dem Auftrag, die konjunkturelle Entwicklung zu beachten, soll der SNB auch eine Mitverantwortung für die realwirtschaftliche Entwicklung übertragen werden. Im Begleitbericht wird indes davor gewarnt, die Möglichkeiten der Geldpolitik zu überschätzen: Die SNB könne das konjunkturelle Auf und Ab nicht ausschalten. Ein separater Währungsartikel war 1999 im Parlament unter anderem daran gescheitert, dass ihm eine rein monetaristische Zielsetzung vorgeworfen worden war. (APA/sda)