Los Angeles/Wien - Eine möglichst rasche Einigung ist das Ziel von Walter Zifkin (64), der von US-Richterin Shirley Wohl Kram am Mittwoch als Berater und Vermittler für gegen Österreich und heimische Unternehmen anhängige NS-Entschädigungsklagen eingesetzt wurde. Bezug zu Österreich habe er bisher keinen, sagte er am Freitag. Er vermute, Kram habe ihn nominiert, weil er Erfahrung im Umgang mit komplexen Problemen habe. Zifkin wurde in New York als Sohn jüdischer russischer Einwanderer geboren. Er ist gelernter Rechtsanwalt, seit 1963 arbeitet er bei der Künstleragentur William Morris in Beverly Hills, deren Vorsitzender er jetzt ist. Er habe sich zur Problematik der Entschädigungen durch Österreich und österreichische Firmen noch keine Meinung gebildet, so Zifkin. Als Grundsatz für seine neue Aufgabe gab er an, er wolle mit den Parteien und nicht über die Öffentlichkeit eine Lösung suchen. Kein Grund für seine Bestellung sei, dass Richterin Krams Sohn in seinem Unternehmen tätig sei. "Wer Kram kennt, kann das ausschließen", sagte Zifkin. Er habe zu Kram eine eigenständige Beziehung aufgebaut. Dazu komme, dass er für seine Tätigkeit nicht bezahlt werde. Kram selbst hat in ihrem Ernennungsbescheid für Zifkin darauf hingewiesen, dass eines ihrer Familienmitglieder in dem Unternehmen beschäftigt sei. Mit einem Großteil jener Anwälte, die NS-Opfer bei Zwangsarbeiter- und Restitutionsklagen vertreten, hat sich die österreichische Regierung im vergangenen Jahr geeinigt. Im Herbst wurde der "Versöhnungsfonds" zur Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter eingerichtet, im Jänner kam es in Washington zur Unterschrift unter die Vereinbarung zur Entschädigung für Vermögensentzug. Diese Vereinbarung wird aber nicht von allen Seiten anerkannt. Prominentester Gegner in Österreich ist Ariel Muzicant, der Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde (IKG). Auf Anwaltsseite beharrt Jay R. Fialkoff auf seiner Klage, für deren Abwicklung sich Kram nun Zifkin als "spezial master" geholt hat. Seitens der österreichischen Regierungsvertreter hat es im Zusammenhang mit diesem Widerstand wiederholt geheißen, genau für solche Fälle sei mit der US-Regierung vereinbart worden, dass den Gerichten per "statement of interest" mitgeteilt werde, dass die Verfolgung der Klagen nicht im außenpolitischen Interesse der USA sei. Diese Vorgangsweise hat auch Deutschland gewählt, wobei Richterin Kram in der Vorwoche die Abweisung von Klagen freilich trotz "statement of interest" abgelehnt hat. Anders als im Fall Österreich hat die deutsche Stiftungsinitiative freilich vorerst noch damit zu kämpfen gehabt, dass seitens der Wirtschaft der volle Entschädigungsbeitrag nicht aufgebracht war. Zur Bestellung Zifkins wurde am Freitag im Außenamt darauf verwiesen, dass es sich bei der Einsetzung eines "spezial master" um eine übliche Vorgangsweise handle. (APA)