Mensch
Bisher haben die EU-Staaten dem Europarat das Feld überlassen
Straßburg/Wien - Biotechnologie als Arbeitsmarkt der Zukunft - mit diesem Thema wird sich der Europäische Rat in Stockholm
Ende kommender Woche befassen. Fragen der Bioethik stehen dabei allerdings nicht auf der Tagesordnung. Was nicht heißt,
dass die Europäische Union sich damit nicht beschäftigen würde: So wurde zuletzt auf dem Gipfel von Nizza die
EU-Grundrechtscharta feierlich verkündet, in deren Artikel 3 zumindest das reproduktive Klonen verboten ist.
Die Diskussion um die ethischen Probleme der Gentechnik haben die europäischen Staaten aber bisher vor allem im Rahmen des
Europarates geführt. Als Ergebnisse liegen die Bioethik-Konvention von 1997 und das Zusatzprotokoll von 1998, das Klonen
verbietet, auf dem Tisch. Dieses Protokoll ist am ersten März in Kraft getreten, nachdem es von fünf der 43 Europaratsstaaten
ratifiziert worden war. Österreich hat bisher weder Konvention noch Protokoll unterzeichnet. Zum einen, weil hierzulande schon
jetzt zum Teil strengere Regeln gelten, zum anderen, weil - wie alle Parteien einräumen - das Thema innenpolitisch bisher kaum
diskutiert wurde.
Dabei wäre das Know-how dazu in Wien durchaus vorhanden. So ist die TU-Professorin Ina Wagner Mitglied der international
besetzten "Europäischen Gruppe für Ethik", die Biotechnologie-Förderprogramme der Europäischen Union ethisch bewertet und
interne Richtlinien für die Forschung aufstellt. (jwo, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17./18. 3. 2001)