Kosovo
UNO-Verwalter Häkkerup will von Belgrad Bekenntnis zur Kosovo-Autonomie
Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines entsprechenden Rahmenabkommens eingesetzt
New York - Der Leiter der UNO-Mission im Kosovo (UNMIK), der dänische Ex-Verteidigungsminister Hans Häkkerup, erwartet von der jugoslawischen Regierung mehr Schützenhilfe für die von den Vereinten Nationen angestrebte Kosovo-Autonomie. Häkkerup, Nachfolger des Franzosen Bernard Kouchner als UNMIK-Chef, berichtete dem Weltsicherheitsrat am Freitagabend (Ortszeit) in New York, dass er eine Arbeitsgruppe mit internationalen Rechtsexperten zur Erarbeitung eines entsprechenden Rahmenabkommens eingesetzt hat. Der Gruppe gehörten auch Vertreter aller größeren ethnischen Gruppen im Kosovo an.
Sämtliche Albaner-Führer im Kosovo treten für die Eigenstaatlichkeit ein. Eine Rückkehr zu der 1989 von Belgrad aufgehobenen Autonomie lehnen sie ab. Das nach dem Kosovo-Krieg 1999 errichtete UNO-Protektorat, das durch die NATO-geführte internationale Streitmacht KFOR ausgeübt wird, basiert auf der Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates. Diese enthält die ausdrückliche Verpflichtung zur "Wahrung der Souveränität und territorialen Integrität Jugoslawiens". Der Provinz Kosovo werden lediglich "substanzielle Autonomie und Selbstverwaltung" nach einer Periode internationaler Überwachung versprochen.
Sorgen bereitet dem Chef der UNMIK, dass die jugoslawische Bundesregierung bisher zwar positive Signale gesendet, aber noch keine konkreten Schritte unternommen habe. Er appellierte vom UNO-Hauptsitz in New York an Belgrad, die Normalisierung seiner Beziehung zum Kosovo schneller voranzutreiben. Im Kosovo leben nach offizieller Schätzung rund 1,7 Millionen Albaner und, vor allem im Norden, noch rund 90.000 Serben.
"people"
Die Sicherheitsrats-Entschließung verwendet (§ 10) den Begriff "people" für die Bezeichnung der Einwohner der Provinz. Mit dieser Begriffswahl könnte den Kosovaren das Selbstbestimmungsrecht zugestanden werden, denn nach völkerrechtlicher Doktrin sind nur Völker ("peoples") befugt, das Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen; demgegenüber besitzen Minderheiten ("minorities") nur das Recht auf Schutz ihrer kulturellen Eigenart.
Durch die letzte Bundesverfassung Tito-Jugoslawiens von 1974 waren die beiden Provinzen Kosovo und Vojvodina (die 1912 bzw. 1918 zu Serbien kamen) in nahezu allen Bereichen den sechs Teilrepubliken (Serbien, Kroatien, Slowenien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro und Mazedonien) gleich gestellt. Die Tito-Formel des "freien Zusammenschlusses der jugoslawischen Nationen" impliziert nach albanisch-kosovarischer Auffassung auch die Möglichkeit eines "freien Austritts" aus der Föderation. (APA/dpa)