Wien - Die ÖVP will nun auch berufstätige BesserverdienerInnen beim Kinderbetreuungsgeld ab 1. Jänner 2002 berücksichtigen. Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und ÖVP-Generalsekretärin Maria-Rauch Kallat traten am Montag für ein "Anrechenverfahren" bei der Zuverdienstgrenze von 200.000 Schilling und einen Steuerfreibetrag von monatlich 6.000 S ein. Dieser Punkt sei noch Gegenstand von Verhandlungen mit der FPÖ, teilten Bartenstein und Rauch-Kallat in einer von Kinderlachen und -weinen geprägten Pressekonferenz mit, in der Betroffene das neue Kindergeld lobten. Das "Anrechenverfahren" könnte laut Bartenstein bedeuten, dass das Kindergeld zwar bis zu einer Grenze von 272.000 S (200.000 S plus zwölf Mal 6.000 S Kindergeld) ausbezahlt wird. Sollte sich aber nach Ablauf des Jahres herausstellen, dass das Einkommen über 200.000 S liege, müssten die darüber liegenden Teile zurückgezahlt werden. Für BesserverdienerInnen könne es auch einen Steuerabsetzbetrag, wahrscheinlich aber eher einen Steuerfreibetrag, von 6.000 S geben. Nachweisen müsse man dafür aber, dass eine "angemeldete Kraft" zur Kinderbetreuung beschäftigt werde, meinten die beiden ÖVP-VertreterInnen. Darüber werde aber mit Sozialminister Herbert Haupt und Finanzminister Karl-Heinz Grasser (beide F) noch verhandelt. Ein weiteres Thema der Verhandlungen sei die Einbindung der Teilkarenz in das Modell. Derzeit seien beim Kinderbetreuungsgeld 24 Monate Kündigungsschutz mit Zuverdienstgrenze geplant, bei denen es laut Bartenstein auch bleiben solle. Bei der derzeitigen Teilkarenz gebe es hingegen bis zu 48 Monate keine Zuverdienstgrenze. Beides müsse noch "zusammengeführt" werden, meinte Bartenstein. "Härtefälle" sind einkalkuliert Der Überlegung von Seiten der FPÖ, wonach auch Hausfrauen und Studentinnen, die vor dem 1. Jänner 2002 ihr Kind zur Welt bringen, anspruchsberechtigt sein sollten, erteilte der Wirtschaftsminister eine Absage. Wo immer man einen Stichtag festsetze, komme es zu Härten. Er könne sich vorstellen, dass man dort helfen könne, wo dies mit "unangemessenen Härten" verbunden sei. Dabei könne es sich aber nur um "Einzelfälle" handeln, etwa im Falle von Frühgeburten. "In den Tagen nach Ostern" soll nach den Worten Bartensteins der Begutachtungsentwurf für das Kindergeld fertig sein. Bis dahin seien noch die Details vor allem im arbeitsrechtlichen Bereich zu klären. Man sei aber "auf guten Weg", sagte der Bartenstein, der schon in seiner früheren Funktion als Familienminister das "Kindergeld für alle" propagiert hatte. Der Beschluss im Parlament sei noch vor dem Sommer geplant. Erfahrungsberichte Bei der Pressekonferenz berichteten auch junge Eltern, die mit ihren kleinen Kindern gekommen waren, von ihren Erfahrungen mit dem Karenzgeld und den Hoffnungen, die sie in das neue Kinderbetreuungsgeld setzen. Zwei junge Mütter meinten etwa, dass ihnen damit die Entscheidung, jetzt noch ein zweites Kind zu bekommen, leichter fallen werde. Eine andere Mutter meinte, dass damit Familie und Beruf leichter vereinbar wären. Ein junger Vater freute sich darüber, dass er nach einem Jahr Karenz seiner Frau das zweite Jahr beim Kind bleiben werde. Er hofft, einen Teil der Zeit für seine berufliche Fortbildung verwenden zu können. (APA)