Wien - Kritik an der "Überwachungsverordnung" des Infrastrukturministeriums sowie an der Verordnung des Verteidigungsministeriums über die so genannte "Verlässlichkeitsprüfung" kommt vom Datenschutzrat. Erstere regelt die technischen Details der Telefon- und Handy-Überwachung, zweitere enthält nähere Bestimmungen zur Prüfung der Verlässlichkeit von Personen, die Zugang zu Heeresgut oder Militärgeheimnissen haben. Beide Verordnungen sollen mit 1. Juli in Kraft treten. Im Rahmen der "einfachen Verlässlichkeitserklärung" sollen umfangreiche Daten erhoben werden: Neben Namen, Wohnsitz und Familienstand des Betroffenen will das Verteidigungsministerium auch Angaben über Religionsbekenntnis, Vermögensverhältnisse, "Kontakte zu verfassungsfeindlichen Gruppierungen", sowie über Familie und Lebensgefährten einholen. Im Rahmen der "erweiterten Verlässlichkeitserklärung" sollen auch Name, Geburtsort und -datum, Staatsbürgerschaft sowie Beruf und Wohnsitz von "sonstigen näher verwandten oder verschwägerten oder bekannten Personen" erhoben werden dürfen. Verhältnismäßigkeit gefordert Hier schießt die Verordnung nach Meinung des Datenschutzrates über das Ziel hinaus. Gefordert wird "Verhältnismäßigkeit" bei der Überprüfung des Umfeldes: Anstatt nach sonstigen näher bekannten Personen zu fragen, sollte "nach Möglichkeit auf Kontakte bzw. Aktivitäten im extremistischen bzw. verfassungsfeindlichen Milieu abgestellt werden", so der Vorsitzende des Gremiums, Herbert Haller. Außerdem fordert der Datenschutzrat den Verzicht auf die Frage nach dem Religionsbekenntnis sowie auf Offenlegung der gesamten Vermögensverhältnisse. Überprüft werden sollten demnach nur "Verbindlichkeiten, die nicht mehr aus laufenden Einkommen gedeckt werden können". Zur Überwachungsverordnung mahnt der Datenschutzrat die Klarstellung ein, "dass kein automatisches Einloggen oder 'Sich-Einklinken' der Sicherheitsbehörde (in laufende Telefongespräche, Anm.) möglich ist, sondern dass der technische Anschluss immer beim Betreiber liegt und dieser eine Überwachung nur auf Grund eines richterlichen Befehls ermöglicht". Die entsprechende Passage im Verordnungs-Entwurf hatte zu intensiven Diskussionen geführt: Kritiker befürchten "Online-Überwachung", während das Justizministerium betont, dass die Telefon-Überwachung weiterhin nur auf richterliche Anordnung möglich sei. Außerdem regt der Datenschutzrat an, die Konsumenten darüber zu informieren, dass auch Wertkartenhandys überwacht werden können, "da in bestimmten Fällen Rückschlüsse auf die Handyinhaber möglich sind". (APA)