Wirtschaftsrecht
Niederlassungsfreiheit auch in Tirol
Das Land Tirol muss einem deutschen Staatsbürger die Anwaltskosten ersetzen. Die Kosten waren erforderlich, um die Bezirkshauptmannschaft Schwaz davon zu überzeugen, dass ein deutscher Staatsbürger, der sich in Tirol niederlässt, um dort einem Erwerb aufgrund der europarechtlich garantierten Niederlassungsfreiheit nachzugehen, für die Genehmigung eines Liegenschaftskaufvertrages weder ein wirtschaftliches noch ein soziales noch ein kulturelles Interesse des Landes Tirol nachzuweisen braucht. Aus dem Urteil des Obersten Gerichtshofs 1 Ob 12/00 x vom 6. 10. 2000 folgt auch, dass österreichische Beamte die Rechtsprechung des EuGH verfolgen müssen, da es ihnen vorzuwerfen ist, wenn sie mangels Kenntnis dieser Rechtsprechung unmittelbar anzuwendendes Gemeinschaftsrecht nicht oder nicht richtig anwenden.