Pensionen
Aufhebung nützt bereits Pensionierten nicht
Verfassungsexperte Mayer: Gesetz bis zum Wirksamwerden der Aufhebung in Kraft
Wien - Der Verfassungsrechtler Heinz Mayer hielt Montagabend angesichts der bevorstehenden Aufhebung der Pensionsreform durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) in der "Zeit im Bild 2" fest: aus der Bundesgesetzgebung sei ihm bisher kein Fall bekannt, bei dem ein Bundesgesetz wegen formaler Fehler aufgehoben worden sei. Das hieße, dass das Gesetz dann bis zum Wirksamwerden der Aufhebung in Kraft ist.
Was wiederum bedeutet: wer auf Grund dieser Regelung bereits in Pension gegangen ist, wer Abschläge hinnehmen musste und sich dagegen nicht gewehrt habe, "für den ist die Sache gelaufen". (APA)