Wien - Die SPÖ fordert die Regierung auf, die ihrer Meinung nach unsoziale Ambulanzgebühr rückwirkend mit 1. März aufzuheben. Am Dienstag brachte sie zu Beginn einer Sondersitzung des Nationalrats einen entsprechenden Dringlichen Antrag ein, der ab 12.00 Uhr im Plenum behandelt wird. Danach wird auf Antrag der Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ das Thema "Innere Sicherheit" diskutiert. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) will dazu vor den Abgeordneten eine Erklärung abgeben. Besprechen will sie dabei vor allem Initiativen für einen besseren Rechtsschutz für Exekutivbeamte. Auseinanderzusetzen haben werden sich die Mandatare aber auch mit dem Thema Antisemitismus. Entsprechende Initiativen wurden von der Opposition im Vorfeld der Sitzung angekündigt. Elf Punkte führt die SPÖ in ihrem Antrag an, warum der "Ambulanzselbstbehalt" unsozial "und der Bevölkerung nicht zuzumuten ist": Er treffe ausschließlich Kranke, was verteilungspolitisch ungerecht sei. Der neue Beitrag koste mehr als er bringe, denn es entstünden enorme Verwaltungskosten. Die Gebühr erhöhe die volkswirtschaftlichen Kosten des Gesundheitswesens. Ambulanzen würden im Durchschnitt billiger als Ordinationen arbeiten. Durch die Gebühr würden notwendige medizinische Behandlungen unterdrückt oder verzögert. Beitrag untergräbt Versorgungsqualität Der Beitrag untergrabe die Qualität der Versorgung, denn Patienten müssten auch in Nachbehandlung an einen stationären Aufenthalt zahlen, argumentiert die SPÖ weiter. Als Steuerungsinstrument sei die Ambulanzgebühr ungeeignet. Ärzte würden zu Gesundheitspolizisten degradiert. Durch die "völlig unzulängliche Definition der Ausnahmebestände" würde der Willkür Tür und Tor geöffnet. Eine weitere Folge sei Rechtsunsicherheit für die Patienten, aber auch Ärzte und die Spitalsverwaltungen. Und schließlich treffe die Gebühr besonders Familien mit Kindern. Insgesamt verursache die Regierung in der Sozial- und Gesundheitspolitik "ein totales Chaos", kritisieren die Sozialdemokraten. Damit werde ein großer Teil der Bevölkerung verunsichert. Bezug nimmt die SPÖ dabei in ihrem Antrag auch auf die bevorstehende Aufhebung der Pensionsreform durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH). "Wie zur Zeit der Einbringung dieses Antrages noch unbestätigten Pressemeldungen zu entnehmen ist, wird der Verfassungsgerichtshof das Hauptstück der blau-schwarzen Regierungsarbeit, die unsoziale Pensionsreform, wegen Gesetzwidrigkeiten bei der Beschlussfassung und der Kundmachung aufheben", heißt es. Die Aufhebung werde vermutlich auch für die Ambulanzgebühr gelten. Damit habe der VfGH der Regierung eine "Nachdenkpause" verordnet. Diese sollte nun dazu genützt werden, "um einen von allen Seiten getragenen Kompromiss zu erreichen". Bleibt diese Nachdenkpause ungenutzt, werde die sozialdemokratische Parlamentsfraktion die Pensionsreform inhaltlich anfechten. (APA)