Wien - Die Aufhebung der Ambulanzgebühr durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird auch inhaltliche Änderungen zur Folge haben. Sozialminister Herbert Haupt will Kinder von dem Behandlungsbeitrag gänzlich befreien. Bisher waren Kinder nur in den Nachtstunden von der Gebühr befreit. Bezüglich der Abwicklung der Ambulanzgebühr erwartet sich der Sozialminister nun Vorschläge der Länder, wie die Verwaltung mit weniger bürokratischem Aufwand gestaltet werden könne. Klar ist, dass die derzeitige Regelung der Ambulanzgebühren "unverzüglich" aufgehoben ist, sobald das Verfassungsgerichtserkenntnis rechtswirksam kundgemacht ist - das geschieht im April. Der Formfehler, der die Ambulanzgebühr zu Fall bringt, ist "auf administrativer Ebene" passiert, nachdem die Regelung korrekt zustande gekommen und beurkundet worden war, erläuterte VfGH-Präsident Ludwig Adamovich. FP-Klubobmann Peter Westenthaler warf dem Höchstgericht vor, mit der vorzeitigen Veröffentlichung Wahlkampf zu betreiben. (red)