Wien - Der Ministerrat hat am Dienstag das Objektivierungsgesetz beschlossen. Kernpunkte der Reform sind die Beiziehung von Personalberatern in die Fünferkommissionen zur Postenauswahl im Öffentlichen Dienst sowie eine modifizierte Einspruchsmöglichkeit für die Betroffenen. Dafür wird ein unabhängiger Objektivierungskontrollsenat geschaffen. Bisher waren Betroffene gezwungen, den Gang zu den Höchstgerichten anzutreten. Vizekanzlerin Susanne Riess-Passer (F) sprach im Pressefoyer nach der Regierungssitzung von einem "Befreiungsakt für alle Beamte im Bundesdienst". Künftig seien nur noch Qualität und persönliche Leistung für die Aufnahme in den öffentlichen Dienst ausschlaggebend: "Das Parteibuch hat ausgedient". Besonders hob die für den Öffentlichen Dienst zuständige Vizekanzlerin hervor, dass leistungsorientierte und objektive Verfahren sichergestellt seien. Die Beiziehung der externen Berater garantiere zudem, dass die Unabhängigkeit bei Auswahlverfahren sicher gestellt sei. Künftig sollen die Fünferkommissionen (jeweils zwei Dienstgeber- und Dienstnehmervertreter sowie ein unabhängiger Personalberater) dem Ministern Dreiervorschläge übermitteln. Sollte der Minister sich nicht für den Erstgereihten entscheiden, werde er dies erklären müssen. Außerdem stellte Riess-Passer klar, dass die bevorzugte Übernahme ehemaliger Mitarbeiter der Ministerbüros in den Bundesdienst abgeschafft werde. Eine weitere Änderung im Öffentlichen Dienst betrifft das Berufsverbot nach Sexualdelikten mit Minderjährigen. Hier soll es eine Verschärfung vor allem bei pädagogischen Berufen geben. Zudem plant die Regierung eine Verschärfung der derzeitigen Regelung, wonach erst bei Freiheitsstrafen ab einem Jahr die Kündigung erfolgen kann. Nun soll auch eine Verurteilung wegen des Missbrauchs von Autoritätsverhältnissen (Paragraf 212 des StGB) unabhängig vom Strafausmaß zur Entlassung führen. (APA)