Gesundheitspolitik
Schlögl: Ambulanzgebühr ein "völlig untaugliches Mittel"
NÖ Gesundheitsreferent lehnt Gebühr auch in anderer Form ab
St. Pölten - "Die Aufhebung der Ambulanzgebühr durch den Verfassungsgerichtshof bietet der Bundesregierung die Möglichkeit, die
Probleme, die bei der Einführung offensichtlich wurden, neu zu überdenken und abzuändern", erklärte am Mittwoch der Vorsitzende des NÖ
Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS), LR Wolfgang Sobotka (V), zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Erfreut über die
jüngsten Ereignisse zeigte sich vor allem NÖ Gesundheitsreferent und LHStv. Karl Schlögl (S).
Für ihn sei es unverständlich, dass die Bundesregierung an der Ambulanzgebühr festhalten will. Auch ein Beitrag in anderer Form ist laut
Schlögl abzulehnen. Die Ambulanzgebühr sei ein "völlig untaugliches Mittel im Gesundheitswesen", sie stelle eine unsoziale und ungerechte
Belastung für die Bevölkerung dar. "Auch die Mehrbelastungen für die Ärzteschaft und das Krankenhauspersonal sind für einen auf Qualität
und umfassende Versorgung ausgelegten Krankenhausbetrieb unzumutbar."
"Der NÖGUS stand grundsätzlich immer zur Einführung von Selbstbehalten im Gesundheitswesen. Er hat jedoch diese Form des
Ambulanzbeitrags als für die Patienten ungerecht, für die Mitarbeiter belastend und unpraktikabel und für die Finanzierung uneffektiv und
unzureichend abgelehnt", betonte Sobotka. (APA)