St. Pölten - "Die Aufhebung der Ambulanzgebühr durch den Verfassungsgerichtshof bietet der Bundesregierung die Möglichkeit, die Probleme, die bei der Einführung offensichtlich wurden, neu zu überdenken und abzuändern", erklärte am Mittwoch der Vorsitzende des NÖ Gesundheits- und Sozialfonds (NÖGUS), LR Wolfgang Sobotka (V), zum Beschluss des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Erfreut über die jüngsten Ereignisse zeigte sich vor allem NÖ Gesundheitsreferent und LHStv. Karl Schlögl (S). Für ihn sei es unverständlich, dass die Bundesregierung an der Ambulanzgebühr festhalten will. Auch ein Beitrag in anderer Form ist laut Schlögl abzulehnen. Die Ambulanzgebühr sei ein "völlig untaugliches Mittel im Gesundheitswesen", sie stelle eine unsoziale und ungerechte Belastung für die Bevölkerung dar. "Auch die Mehrbelastungen für die Ärzteschaft und das Krankenhauspersonal sind für einen auf Qualität und umfassende Versorgung ausgelegten Krankenhausbetrieb unzumutbar." "Der NÖGUS stand grundsätzlich immer zur Einführung von Selbstbehalten im Gesundheitswesen. Er hat jedoch diese Form des Ambulanzbeitrags als für die Patienten ungerecht, für die Mitarbeiter belastend und unpraktikabel und für die Finanzierung uneffektiv und unzureichend abgelehnt", betonte Sobotka. (APA)